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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

13. November 2012

Zweigstellenbriefbogen

Urteil des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 74/11 a) Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann. b) Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1 BORA noch nach § 5a Abs. 2 UWG verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte seiner Niederlassungen zu nennen oder durch Verwendung der Begriffe „Kanzlei“ und „Zweigstelle“ kenntlich zu machen, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält.
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19. März 2012

Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

Urteil des LG München I vom 06.09.2011, Az.: 33 O 10509/11 Wer unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" Schriftstücke verschickt, obwohl dieser in Wirklichkeit nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, handelt wettbewerbswidrig. Der angebliche "Rechtsanwalt" wird für die tatsächlichen Rechtsanwälte zumindest zum potentiellen Wettbewerber auf demselben Markt.
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16. Dezember 2011

„Kanzlei-Niedersachsen“

Urteil des OLG Celle vom 17.11.2011, Az.: 13 U 168/11

Die Bezeichnung "Kanzlei-Niedersachsen" ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da der relevante Verkehr davon ausgeht, dass es sich lediglich um eine anpreisende Darstellung zur Kennzeichnung des Sitzlandes handelt. Er weiß zugleich, dass es in Niedersachsen eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gibt und misst der Angabe des Bundeslandes in der Bezeichnung daher nur im Hinblick auf den Sitz und den wesentlichen Tätigkeitsbereich der Kanzlei Bedeutung bei. Die (Fehl-)Vorstellung einer herausragenden Stellung hat er schon deswegen nicht, weil die Bezeichnung keinen bestimmten Artikel enthält (wie: "Die Kanzlei-Niedersachsen"). 
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19. Oktober 2011

„Medizinische Fußpflege“ ausschließlich für Podologen

Beschluss des OVG NRW vom 02.08.2011, Az.: 13 B 1659/10

Eine Werbung mit medizinischer Fußpflege ist ausschließlich Podologen vorbehalten. Ein Masseur, der mit einem solchen Zusatz wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er keine Ausbildung als Podologe vorweisen kann. Es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es nur um eine Qualifikation im Rahmen einer Tätigkeit als Masseur handelt, sondern dieser erwartete eine besondere Qualifikation im Bereich der Fußpflege. Eine solche Werbung stellt eine Irreführung des Patienten dar.

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20. Mai 2011

Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend

Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09

Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.
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02. März 2011

Zweite Zahnarztmeinung über Internetplattform

Urteil des BGH vom 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08 Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgibt, das der Patient dort eingestellt hat, verstößt weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung. Verpflichtet er sich, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, liegt darin auch kein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Dementsprechend handelt auch der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig.
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28. Februar 2011

Werbung als „medizinische Fußpfleger“ bei Nicht-Podologen ist unzulässig

Urteil des OLG Hamm vom 03.02.2011, Az.: I-4 U 160/10

Personen ("einfache Fußpfleger"), welche keine Podologen sind, dürfen sich nicht "medizinische Fußpfleger" nennen. Wirbt ein "einfacher Fußpfleger" mit der Aussage, "Praxis für medizinische Fußpflege", so ist dies eine irreführende Werbung. Begründet wird dies dahingehend, dass nur Podologen einen derartigen Mindeststandart erreichen, welche den Schutz der Gesundheit ausreichend gewährleistet.
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08. Juli 2010

Dr.-Titel ohne Erläuterung

Urteil des LG Kiel vom 18.12.2009, Az.: 14 O 70/09

Das Führen eines im Ausland erworbenen „Dr.-Titels“ ohne weitergehende Erläuterung in welchem Fach der Titel erworben wurde, stellt keine irreführende und unzulässige geschäftliche Handlung dar. In der Bevölkerung ist bekannt, dass ein „Dr.-Titel“ nicht zwangsläufig auf dem Fachgebiet erworben wurde, auf dem der Betreffende berufstätig ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich ein durchschnittlicher Verbraucher überhaupt noch konkrete Vorstellungen macht, ob der „Dr.-Titel“ im In- oder Ausland und unter welchen Voraussetzungen erworben wurde.
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05. März 2010

Kabelbetreiber wirbt irreführend durch Übernahme von Testergebnissen

Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09

Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
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18. Februar 2010

www.notar-in-X-Stadt.de

Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08

Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.
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