Erstellte Internetpräsentation als Referenzseite
			Urteil des AG Düsseldorf vom 10.09.2008, Az.: 32 C 6293/08
Wird in einem Internet-System-Vertrag vereinbart, dass die zu erstellende Internetpräsentation als Referenzseite für den Ersteller dient und wegen dem Werbecharakter der fraglichen Internetseite die Erstellung besonders günstig ist, liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn tatsächlich der teurere Normaltarif verlangt wird.
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	Wird in einem Internet-System-Vertrag vereinbart, dass die zu erstellende Internetpräsentation als Referenzseite für den Ersteller dient und wegen dem Werbecharakter der fraglichen Internetseite die Erstellung besonders günstig ist, liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn tatsächlich der teurere Normaltarif verlangt wird.

