OLG Düsseldorf: Streifen auf Sneakern können Marke verletzen
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Streifengestaltung auf Sneakers die Markenrechte eines Sportartikelherstellers verletzen kann. Bei zwei Schuhmodellen bejahte das Gericht eine Verwechslungsgefahr mit einer bekannten Unionsbildmarke, da Form, Verlauf und Gesamteindruck des Streifens ähnlich seien. Für ein weiteres Modell verneinte das Gericht hingegen eine hinreichende Zeichenähnlichkeit.












