Abmahnung der K&L Bürotechnik GmbH durch Rechtsanwalt Link wegen falscher Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Link mahnt im Auftrag der K&L Bürotechnik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Lenz angebliche Wettbewerbsverstöße ab.
Rechtsanwalt Link mahnt im Auftrag der K&L Bürotechnik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Lenz angebliche Wettbewerbsverstöße ab.
Uns liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Schneider, handelnd unter der Firma „C.S. Bäder und mehr….“ aus 30974 Wennigsen durch die Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin vor. Unser Mandant soll sich im Wettbewerb mit dem Verkauf von Sanitärprodukten unlauter verhalten haben.
Uns liegt eine Abmahnung der Firma "Edel & Neu" durch die Rechtsanwälte Riegger wegen eines angeblichen Wettbewerbsvertoßes bei eBay vor. Unser Mandant soll im Rahmen seines eBay-Auftrittes fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Unsere Mandantin hat am 09.08.2012 durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Abmahnung erhalten, wonach diese eine alte Widerrufsbelehrung verwende, die rechtlich veraltet sei und seit dem 05.01.2011 nicht mehr verwendet werden darf. Weiter wird unsere Mandantin aufgefordert den Verstoß zu beseitigen, andernfalls müsse diese mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, die mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Erneut liegt uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale aus Stuttgart vor, in der gerügt wird, dass unser Mandant keine Widerrufs- oder Rückgabebelehrung auf der Internetplattform eBay vorgehalten hätte.
Unser Mandant erhielt von den Rechtsanwälten Brandt Peetz & Partner ein Abmahnschreiben, da er bei der Internetplattform ebay fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben soll.
Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das UWG wurde unser Mandant von webdiscount4you Ltd. abgemahnt.
Unsere Mandantin wurde aufgrund von angeblichen Mängeln in der Widerrufsbelehrung, der Preisgestaltung sowie in den AGB wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht angemahnt.
Unser Mandant erhielt eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße im Rahmen seiner Verkaufstätigkeiten im Internet.