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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zeichenbenutzung“

31. Mai 2016

Keine Markennutzung durch nicht selbst veranlassten Branchenbucheintrag

Urteil des EuGH vom 01.03.2016, Az.: C-179/16

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Dritter, der in einer auf einer Website veröffentlichten Anzeige genannt ist, die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist, so dass der Eindruck einer Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Markeninhaber besteht, keine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die vom Inhaber nach dieser Bestimmung verboten werden kann, wenn die Anzeige weder von diesem Dritten noch in seinem Namen platziert worden ist oder, falls die Anzeige von diesem Dritten oder in seinem Namen mit Zustimmung des Inhabers platziert worden ist, wenn dieser Dritte den Betreiber der Website, bei dem er die Anzeige in Auftrag gegeben hatte, ausdrücklich aufgefordert hat, die Anzeige oder die in ihr enthaltene Nennung der Marke zu löschen.

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21. Oktober 2015

Schraubkopf-Applikationen an einer Armbanduhr sind nicht zur Herkunftskennzeichnung geeignet

© the_lightwriter - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 14.08.2015, Az.: 6 U 9/15

Verwendet eine Uhrenherstellerin für ihre Modelle Schraubkopf-Applikationen, deren dreidimensionale Form der zweidimensionalen Bildmarke einer anderen bekannten Uhrenherstellerin ähneln, so ist darin weder eine markenmäßige Verwendung noch eine Verwechslungsgefahr, eine Rufausnutzung des Bekanntheitsgrades oder eine unzulässige Nachahmung zu sehen. Der Durchschnittsabnehmer nimmt diese als Schraubköpfe oder eher noch als dekorative Elemente wahr, aber gerade nicht als Herkunftshinweis. Dieser wird bei einer Armbanduhr an anderer Stelle erwartet.

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