Werbeaktion mit Rabatten für zahnärztliche Leistungen ist unzulässig
Urteil des LG Oldenburg vom 08.01.2014, Az.: 5 O 1233/13
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Eine Werbeaktion eines Zahnarztes, bei der Rabatte auf zahnärztliche Leistungen, wie professionelle Zahnreinigung (PZR) oder Zahnbleaching gewährt werden, verstößt gegen ärztliches Preis- und Werberecht und ist daher unzulässig.