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Inhalte mit dem Schlagwort „wettbewerbswidrig“
19. Juli 2010
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.07.2009, Az.: 5 W 76/09
Wettbewerbswidrig handelt eine Buchhandlung dann, wenn sie mit einem früheren Erscheinungsdatum als dem vom Verlag festgelegten Veröffentlichungstermin wirbt. Der Verbraucher wird hier aufgrund einer Falschinformation in die Irre geführt.
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14. Juli 2010
Urteil des LG Osnabrück vom 02.06.2009, Az.: 18 O 106/09
Die Werbeaussage, dass man die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands sei, ist eine Alleinstellungsbehauptung. Der Verbraucher wird trotz der Beschränkung "wahrscheinlich" davon ausgehen, dass die Apotheke auch wirklich die günstigste Apotheke gegenüber der inländischen Konkurrenz ist. Sind die Preise jedoch überhaupt nicht niedriger angesetzt als die der Konkurrenz, sondern bezieht sich lediglich auf einen Paketpreis eines bestimmt zusammengesetzten Warenkorbes, ist eine solche Werbeaussage irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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05. Juli 2010
Urteil des OLG Oldenburg vom 22.04.2010, Az.: 1 W 16/10
Ein Unternehmen darf grundsätzlich mit einer langjährigen Familientradition werben. Da eine sogenannte Alterswerbung jedoch versteckte Qualitätsmerkmale enthält, die den Verbraucher in seiner Kaufentscheidung beeinflussen können, darf sie nur in einem bestimmten Umfang erfolgen. Eine Bewerbung mit einer Unternehmenskontinuität muss auch während des hervorgehobenen Zeitraums angedauert haben. Eine Werbung mit einer 110jährigen Familientradition, obwohl das Unternehmen erst vor 18 Jahren neu gegründet wurde, ist unzulässig und wettbewerbswidrig.
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18. Juni 2010
Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2010, Az.: 4 U 36/10
Wirbt ein Reisevermittler mit Reisen in die Türkei zur Durchführung von kosmetischen Behandlungen, verhält er sich wettbewerbswidrig, wenn der über seine Internetwerbung mit den Worten "In unserer Klinik in J treffen Sie auf erfahrene Spezialisten" wirbt. Durch die Angabe "in unserer Klinik" entsteht der unrichtige Eindruck, dass der Reisevermittler die Klinikleistungen auch selbst erbringt und nicht nur vermittelt. Diese Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises ist folglich unlauter und somit wettbewerbswidrig.
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14. Juni 2010
Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 159/09
Die Werbung für einen Teppichverkauf mit einem Discount von bis zu 75% ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn durch die Reklame eine "totale Geschäftsaufgabe" im Rahmen einer "Zwangsverwertung" angepriesen wird, es sich aber in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderweitig beschaffter Ware handelt.
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26. Mai 2010
Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 169/09
Wirbt eine Krankenkasse mit den Worten "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team direkt betreut!", so ist dies eine für den Verbraucher irreführende und somit wettbewerbswidrige Werbung, da der Verbraucher bei einer solchen Erklärung nicht davon ausgeht, dass ein Vor-Ort-Service ausgeschlossen sei. Dieser wiederum sei aber bei der Wahl der Krankenkasse ein entscheidendes Auswahlkriterium. Die Werbeaussage wurde vom OLG daher als unklar und zweideutig eingestuft.
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14. April 2010
Urteil des KG Berlin vom 16.02.2010, Az.: 5 U 139/07
Wird eine Club-Mitgliedschaft als "gratis" angepriesen, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn an einer anderen Stelle mit der kostenpflichtigen "Club-CD des Monats" geworben wird. Das KG Berlin entschied, dass in diesem Vorgehen kein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen sei, da die Mitgliedschaft selbst tatsächlich kostenlos ist. Auch das unaufgeforderte Zusenden der CD durch den Club begründet für die Mitglieder keine Zahlungsverpflichtung, da durch das bloße Zusenden kein Kaufvertrag und somit auch kein Kaufpreisanspruch entsteht.
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26. März 2010
Urteil des OLG Köln vom 02.10.2009, Az.: 6 U 95/09
Sendet ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden unaufgefordert ein Werbeschreiben zu, dem eine Kreditkarte beigefügt ist, die der Kunde ein Jahr lang kostenfrei testen darf, so ist dieses Vorgehen nicht wettbewerbswidrig. Dies ist sogar dann zulässig, wenn der Verbraucher das Werbeschreiben nicht schon vor dem Öffnen als bloße Werbung identifizieren kann. Denn das Schreiben selbst enthielt deutliche und unmissverständliche Hinweise darauf, dass nach Ablauf des ersten Jahres Kosten entstehen würden.
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19. März 2010
Urteil des OLG Köln vom 25.09.2009, Az.: 6 U 66/09
Wirbt ein Glücksspiel-Anbieter für ein "Sparbuch für Gewinner" in dem gleichen Rot-Ton, wie ihn die Sparkasse verwendet, ist diese Werbung unzulässig. Denn hierin ist eine Markenverletzung zu sehen. Das Rot der Sparkasse ist als Farbmarke geschützt. Folglich verletzt eine in der gleichen Farbe gehaltenen Werbung das Recht der Sparkasse und ist daher als wettbewerbswidrig anzusehen.
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04. Februar 2010
Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09
Die Werbung eines Unternehmens mit fremden Testergebnissen kann unzulässig sein. In der Werbung muss deutlich gemacht werden, dass sich die Testergebnisse nicht auf das werbende, sondern auf ein anderes Unternehmen beziehen. Erfolgt diese Aufklärung nicht, handelt es sich um einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
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