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Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverhältnis“
03. September 2014
Urteil des LG Coburg vom 09.03.2006, Az.: 1 HK O 95/05
1. Ein Händler, der lediglich gebrauchte Computer und solche 2. oder 3. Wahl anbietet und ein anderer Händler, der sowohl Neuware als auch Retourenware anbietet, stehen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zueinander.
2. Die fehlende Angabe der Telefonnummer und E-Mail Adresse stellt auch bei eBay einen Rechtsverstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung dar.
3. Eine Widerrufsbelehrung, wonach eine Rückabwicklung eines Vertrags nur mit der Original-Verpackung möglich sei, stellt eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Regelung dar.
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01. August 2014
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: I-20 U 66/13
Wirbt ein Webdesigner und Webhoster mit unternehmenseigenen Servern in einem eigenen Rechenzentrum, obwohl er selbst nicht der Betreiber dieses Rechenzentrums ist, so sind die Werbeaussagen irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die angesprochenen Verkehrskreise gehen in diesem Fall davon aus, dass ihre Daten den unmittelbaren Zugriffsbereich ihres Vertragspartners nicht verlassen.
Für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses genügt bereits der ernsthafte Versuch des Absatzes gleichartiger Dienstleistungen, ein Absatzerfolg ist nicht erforderlich.
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25. April 2013
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12
Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
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11. Februar 2013
Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12
Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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07. November 2012
Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12
Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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30. August 2012
Urteil des OLG Celle vom 02.08.2012, Az.: 13 U 4/12
Im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen muss der Kläger darlegen und unter Beweis stellen, dass tatsächlich zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Allein das Vorhalten eines Internetauftritts, auf dem damit geworben wird, dass man bundesweit tätig ist - hier Ankauf von Gold über dem Postweg -, reicht für das Bestehen eines konkretes Wettbewerbsverhältnisses zu einem allein regional tätigen Gewerbetreibenden noch nicht aus.
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19. März 2012
Urteil des LG München I vom 06.09.2011, Az.: 33 O 10509/11
Wer unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" Schriftstücke verschickt, obwohl dieser in Wirklichkeit nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, handelt wettbewerbswidrig. Der angebliche "Rechtsanwalt" wird für die tatsächlichen Rechtsanwälte zumindest zum potentiellen Wettbewerber auf demselben Markt.
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02. Dezember 2009
Urteil des LG Stuttgart vom 24.11.2009, Az.: 32 O 72/09 KfH
Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört es, dem Verbraucher Informationen über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen unter anderem Angaben über Material, Farbe und Größe. Steht ein anderer Unternehmer in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einem, der diese Pflicht verletzt, hat er gegen diesen ein Unterlassungsanspruch, welcher aus dem Verbraucherschutz des § Abs. 1 Nr.4 BGB-InfoV abzuleiten ist. Ein solcher Unterlassungsanspruch wäre aber dann unzulässig, wenn der Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG eingreift. Dieser ist nach herrschender Ansicht aber nur einschlägig, wenn es sich um eine aktiv geltend gemachte Unterlassungsklage handelt.
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10. August 2009
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009, Az.: 4 U 41/09
Zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses ist es ausreichend, wenn man einen fremden Wettbewerb fördert, in diesem Falle durch telefonische Anfragen zur Erlaubnis von Telefonwerbung. Ein Dankschreiben an die Kunden hat relevante Angaben über die erbrachte Dienstleistung im Bereich Anzeigenwerbung zum Inhalt. Die Aussagen des Vereins haben mit Informationen tatsächlicher Art über die geschäftlichen Verhältnisse den Eindruck erzeugt, dass weiterer Bedarf an Exemplaren, die über neue Anzeigen finanziert und vom Unternehmen vertrieben werden, besteht. Diese Angabe kann so nicht nachgewiesen werden und ist daher irreführend.
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08. Juni 2009
Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 184/08
Screenshots stellen keinen schlüssigen Vortrag für das Bestehen eines Onlineangebots dar und können daher kein Wettbewerbsverhältnis begründen. Eine gebotene journalistische Berichterstattung liegt außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens. Wird abei mittelbar eine Meinungsäußerung wiedergegeben, ist es ausreichend, wenn sie im Zusammenhang mit der äußeren Erscheinung steht, also der Tatsachenkern der Aussage erwiesen ist.
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