Keine irreführende Werbung für Glücksspielvermittlung
Ein Vermittler von Glücksspielen im Internet darf nicht mit Bildzeichen werben, die mit den Begriffen "Vertrauensgarantie" und "staatlich" versehen sind und den Verbraucher darüber in die Irre führen können, dass der Anbieter von staatlichen Stellen überprüft worden sei. Die Art und Weise eines Prüfsiegels suggeriert eine Verbindung mit staatlichen Stellen oder durch solche ausgewählt zu sein. Mit dem Begriff "kostenlos" wird ebenfalls geworben, obwohl in einigen Fällen nicht der vollständige Spieleinsatz weitergeleitet wird und der Sevice somit nicht kostenlos ist. Auch dies ist irreführend.

