Unwahre und irreführende Lieferzeitangaben
Das Bewerben von Produkten in einem Online-Shop als lieferbar ist dann irreführend, wenn das Produkt zu diesem Zeitpunkt weder vorrätig ist, noch innerhalb der ausgelobten Frist geliefert werden könnte. Insbesondere bei Angeboten im Internet erwartet der Verkehr, dass aufgrund der ständigen Aktualisierbarkeit die dort beworbene Ware auch tatsächlich lieferbar ist. Sind Zusagen über die Lieferbakeit nicht tagesaktuell, so rufen sie beim Verbraucher eine relevante Fehlvorstellung hervor, die zur Wettbewerbswidrigkeit führt.