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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

10. Juni 2021

Gutachten über Isolierhülsen: Sachverständiger darf bei Großhandel einkaufen

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Urteil des OLG Hamburg vom 26.11.2020, Az.: 15 U 83/20

Prüft ein Gutachter ein Produkt auf dessen Werbeangaben hin, darf er es auf demselben Weg beziehen wie ein durchschnittlicher Verbraucher, Bauunternehmer, etc. Er kann zum Beispiel den Großhandel nutzen, sofern der authentische, unbeschädigte Zustand sichergestellt ist. Anderenfalls wäre die Manipulationsgefahr zu groß. Wird bis zur Klageerhebung mit den streitgegenständlichen Aussagen geworben und sind die Produkte auch nach Klageerhebung noch unverändert erhältlich, liegt ein Dauerdelikt vor, woraufhin die Verjährung nicht zu laufen beginnt.

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08. Juni 2021

Nachbehandeltes arsenhaltiges Rohwasser darf nicht als „Bio-Mineralwasser“ beworben werden

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Pressemitteilung Nr. 28/2021 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.04.2021, Az.: 6 U 200/19

Sofern Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf es nicht als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben werden. Der Verbraucher erwarte bei einem mit dem Zusatz „Bio“ bezeichneten Mineralwasser nicht nur, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern auch unbehandelt, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Dies liegt gerade nicht vor, wenn das geförderte Rohwasser zunächst zur Anbindung des Arsens durch Mangansand geleitet werden muss. In diesem Fall sei die Verwendung von auf die „Bio Qualität“ des Mineralwassers bezogenen Werbeaussagen und Gütesiegeln irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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12. Mai 2021 Top-Urteil

Kein ausreichender Nachweis einer Einwilligung in Telefonwerbung durch Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail

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Beschluss des OVG des Saarlandes vom 16.02.2021, Az.: 2 A 355/19

Nach § 7 Abs. 2 UWG ist Telefonwerbung gegenüber natürlichen Personen nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes führt hierzu aus, dass die über eine Online-Registrierung und eine Bestätigung per E-Mail erlangte Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren keinen ausreichenden Nachweis für eine Einwilligung in Telefonwerbung darstellt. Auch eine Rechtmäßigkeit der Telefonwerbung aufgrund eines berechtigtem Interesses sei zu verneinen. Es liege kein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO vor, da die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten der Berufsfreiheit und dem Interesse an der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung überwiegt.

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03. Mai 2021

Irreführende Bewerbung einer Kindermilch durch vage Nährwertangaben

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Urteil des LG München I vom 05.06.2020, Az.: 39 O 15946/19

Das LG München I untersagte einem Lebensmittelhersteller die Bewerbung einer Kindermilch mit gesundheitsbezogenen Angaben auf seiner Website. Diese seien irreführend, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, eine ausgewogene Ernährung würde nicht die erforderliche Vitamin D- und Calciummenge für Kinder liefern. Eine Erklärung der mehrdeutigen Aussagen kann zwar auf der Website abgerufen werden, jedoch wird ein Teil des angesprochenen Verkehrskreises nur durch Zufall darauf stoßen. Sie sind mithin nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen.

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17. März 2021

Käpt’n Iglo: Streit mit Konkurrenz über irreführende Werbung

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Pressemitteilung Nr. 27/2020 zum Urteil des LG München I vom 03.12.2020, Az.: 17 HK O 5744/20

Käpt'n Iglo: Ein „Seemann“ mit Bart und Mütze – die klassische Werbefigur für Iglo-Fischprodukte. Aber auch der Konkurrent, Appel Feinkost, wirbt für seine Fischprodukte mithilfe eines männlichen Protagonisten, weshalb Iglo Klage einreichte. Schlussendlich hat das LG München I die Klage von Iglo abgewiesen, mit der Begründung, dass es allgemein üblich ist, Fischprodukte mit Küstenbildern zu bewerben. Zudem weisen die „Seemänner“ vor allem Unterschiede in deren Bekleidung auf. Die Werbung sei damit nicht irreführend und stelle auch keinen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

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01. März 2021

Übernahme der Eigenbeteiligung für Gratis-FFP2-Masken durch Apotheke wettbewerbswidrig

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Pressemitteilung Nr. 3/2021 zum Urteil des LG Düsseldorf vom 10.02.2021, Az.: 34 O 4/21

Hinsichtlich der Abgabe von gratis FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) darf eine Apotheke nicht damit werben, die Eigenbeteiligung von zwei Euro zu übernehmen. Nach der SchutzmV können Risikopatienten mit einem Berechtigungsschein zwei Mal sechs Schutzmasken gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro erwerben. Die Eigenbeteiligung von zwei Euro wird dabei nicht unter ökonomischen Gesichtspunkten verlangt, sondern soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der FFP2-Masken durch die Bürger beitragen und das Marktverhalten der Apotheken regeln. Deshalb stellt es einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern Apotheken auf die Zahlung der Eigenbeteiligung von zwei Euro durch die Kunden verzichten und stattdessen die Übernahme der Eigenbeteiligung anbieten.

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02. Dezember 2020 Top-Urteil

Amazon-Verkäufer haftet nicht für unlautere Werbung des Affiliates

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Urteil des OLG Hamburg vom 20.08.2020 (Az.: 15 U 137/19)

Das Amazon-Affiliate-Programm bietet Externen die Möglichkeit, Produkte zu verlinken, so dass diese bei erfolgreicher Kaufvermittlung von Amazon eine Provision erhalten. Das Affiliate-Marketing ist hierbei eine Voraussetzung für das Anbieten von Produkten auf der Plattform. Wirbt der Affiliate-Partner mit unlauteren Aussagen, so kann der Anbieter, der die Ware über Amazon vertreibt und auf dessen Produkt der Link verweist, nicht wegen der unlauteren Werbung in Mithaftung genommen werden. Das entscheidende Gericht verneinte die Zurechnung des Fehlverhaltens damit, dass der Anbieter keinen Einfluss auf den Affiliate hätte und dieser ohnehin im eigenen Geschäftsbereich tätig wäre.

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02. Dezember 2020

Röstungsart eines Kaffees darf mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden

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Beschluss des LG München I vom 10.12.2019, Az.: 39 O 17156/19

Die Bewerbung einer Röstungsart für Kaffee mit dem Begriff „bekömmlich“ ist keine Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne vom Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) Nr. 1924/2000 und damit zulässig. Für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise sei zweifelsfrei erkennbar, dass mit der Bewerbung nicht dem Kaffee als solchem eine Bekömmlichkeit zugesprochen wird, sondern einer besonderen Röstungsart, die dazu führt, dass aufgrund dieser Röstung der Kaffee bekömmlich sei. Somit wird nicht das Lebensmittel an sich als bekömmlich bezeichnet, sondern das Verfahren, durch welches das betroffene Lebensmittel behandelt wird.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

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Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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