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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werberecht“

25. April 2014

Werbung mit CE-Siegel ohne tatsächliche Prüfung wettbewerbswidrig

Urteil des LG Landau (Pfalz) vom 06.11.2013, Az.: HK O 16/13

Ein Produkt darf nur dann mit dem Hinweis „CE-geprüft“ beworben werden, wenn diese Prüfung auch tatsächlich erfolgt ist. Eine vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ genügt hierfür gerade nicht, da eine andere Prüfung erfolgte. Wird dennoch auch mit dem CE-Siegel geworben, stellt dies eine Irreführung dar.

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24. April 2014

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit „maximaler Surfspeed“ und „bis zu 100 Mbit/s“ ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.09.2013, Az.: 6 U 94/13

Die Werbeanzeige eines Mobilfunkanbieters mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ ist irreführend, wenn bei anderen Wettbewerbsprodukten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann.  Die Werbung mit „bis zu 100 Mbit/s“ ist unzulässig, da hierdurch die Erwartung erweckt wird, dass die durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von dem beworbenen Spitzenwert nicht eklatant abweicht. Liegt dieser Wert im Mittel jedoch tatsächlich bei lediglich 45 Mbit/s, wird der Verkehr in seiner Erwartung getäuscht.

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17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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16. April 2014

Zur Angabepflicht von Informationen nach der Pkw-EnVKV in Neuwagenangeboten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.02.2014, Az.: 6 U 224/12

Werden im Internet Neuwagen angeboten, ohne zugleich die Werte zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen anzugeben und gelangen diese Informationen nicht automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorleistung des Pkw gemacht werden, so stellt dies als Verstoß gegen § 5 I Pkw-EnVKV ein unlauteres Verhalten dar.

Ein für einen ausländischen Fahrzeughersteller tätiger deutscher Generalimporteur ist als Mittäter wettbewerbsrechtlich verantwortlich, wenn er seinen Vertragshändlern eine Internetplattform zur Verfügung stellt, auf der er nicht die nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben macht, wenn er das Abrufbarmachen der Angebote gezielt ermöglicht und die konkrete Gestaltung der Übersichtsliste kennt.

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15. April 2014

Alkoholfreies Bier darf in Werbung als „vitalisierend“ bezeichnet werden

Urteil des LG Arnsberg vom 19.12.2013, Az.: 8 O 99/13

Der Begriff "vitalisierend" darf in Werbung für alkoholfreies Bier verwendet werden. Es handelt sich bei dem Ausdruck nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe, weil sich aus dem Begriff keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bei Konsum des Bieres ableiten lässt. In der konkreten Werbung war "vitalisierend" zudem als Wortspiel in Bezug auf einen der beiden Werbeträger verwendet worden.

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10. April 2014

Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben werden

Urteil des LG Bielefeld vom 15.10.2013, Az.: 17 O 122/13

Bei der Vermittlung von Wohnungen auf einer Immobilienplattform gegenüber Verbrauchern muss in Angeboten die Maklerprovision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden. Die in einem Angebot enthaltene Angabe "2 KM zzgl. gesetzl. MwSt." zur Höhe der Courtage verstößt gegen die Preisangabenverordnung und stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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10. April 2014

„Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands“: Werbeaussage bei 80% Fremdbeteiligung irreführend

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 4/13

Die Aussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands" ist irreführend, wenn an diesem Unternehmen zwei große Verlagsgruppen jeweils einen Anteil von 40% und damit die Möglichkeit haben, gemeinsam bestimmenden Einfluss auf dieses zu nehmen. Das so werbende Unternehmen ist daher auf Grund der tatsächlich bestehenden Fremdbeteiligung alles andere als "unabhängig".

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09. April 2014

Countdown-Auktion im Internet ist unzulässiges Glücksspiel

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23.05.2013, Az.: 6 S 88/13

Bei einer Countdown-Auktion im Internet, bei der mit Einsatz eines entgeltlich erworbenen Gebotspunkts der Preis des angebotenen Produkts um 0,01 EUR erhöht und die Dauer der Versteigerung um 20 Sekunden verlängert wird, sodass die anderen Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, das Angebot nochmals zu überbieten, und derjenige Teilnehmer gewinnt, der bei Ablauf der Versteigerung das letzte Angebot abgibt, stellt ein verbotenes Glücksspiel dar. Durch die Perpetuierung der Countdown-Endphase werden besondere Suchtanreize geschaffen, weshalb die Auktion eine hohe Ereignisfrequenz ausweist und dem Internetverbot unterliegt.

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03. April 2014

Bei einer Werbeanzeige ist auch die Angabe des Rechtsformzusatzes der Firma erforderlich

Urteil des OLG Köln vom 25.10.2013, Az.: 6 U 226/12

Als wesentliche Information in einer Anzeige sind neben der Anschrift und Identität des Gewerbebetreibenden auch sein Handelsname inkl. seiner Rechtsform als Bestandteil der Firma anzugeben. Der Verbraucher soll dadurch in der Lage sein, ohne Probleme Kontakt zum Unternehmen aufzunehmen sowie sich bereits vor Vertragsschluss über den Ruf des Unternehmens im Hinblick auf Potenz, Bonität und Haftung informieren zu können.

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01. April 2014

Spielekonsole für EUR 49,90 – mit verstecktem Haken

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2013, Az.: I-20 U 92/13

Das Bewerben einer hochwertigen Spielekonsole zum sehr günstigen Preis, versehen mit dem Hinweis „mit MobileInternet Starter“ ist irreführend, da dem potenziellen Kunden nicht sofort klar gemacht wird, dass man mit dem Kauf einen Mobilfunk-Datentarif für 2 Jahre abschließen muss. Der Hinweis für sich könnte auch anders, z.B. als technische Zusatzausstattung verstanden werden. Eine im Bestellvorgang erfolgte Aufklärung ändert daran nichts – die Lockwirkung und damit Irreführung der Kunden bleibt bestehen.

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