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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

09. September 2013

Die Nachahmung des Rillendesigns eines Koffers kann unlauter sein

Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11 Das Rillen-Design eines Koffers kann von wettbewerblicher Eigenart sein und somit ein schützenswertes Leistungsergebnis darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn das Design grundsätzlich mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, die dieses schon über Jahren hinweg benutzt. Der Bekanntheitsgrad muss dabei so hoch sein, dass ein verständiger Verbraucher über die tatsächliche Herkunft getäuscht werden kann.
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09. September 2013

Löschung der Nivea-Farbmarke Blau

Urteil des BPatG vom 19.03.2013, Az.: 24 W (pat) 75/10

Die Farbe „Blau (Pantone 280)“ kann keinen Markenschutz beanspruchen. Diese bloße Farbe ist für sich genommen freihaltebedürftig und außerdem fehlt es ihr an dem für Marken erforderlichen Mindestmaß an Unterscheidungskraft.

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04. September 2013

Einkaufswagen

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 21/12 a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprüfen kann. b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.
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26. August 2013

Internationale Hard-Rock-Cafe-Gruppe gegen „Hard Rock Cafe Heidelberg“

Pressemitteilung Nr. 136/2013 des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 188/11 Das „Hard Rock Cafe“ in Heidelberg darf weiter unter diesem Namen betrieben werden, denn die Markeninhaber der international bekannten Marke „Hard-Rock-Cafe“ haben nach der Rücknahme eines Unterlassungsanspruchs das Restaurant in Heidelberg auch früher geduldet und somit den Anspruch verwirkt. Merchandising-Artikel mit dem Logo der Marke dürfen jedoch nicht in Heidelberg verkauft werden.
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30. Juli 2013

Abkürzung eines beschreibenden Begriffs kann Unternehmenskennzeichen sein

Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12 Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
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24. Mai 2013

Irreführende Verwendung eines Marken-Werbeschildes

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.03.2013, Az.: 6 U 170/12 Wird ein Werbeschild einer Marke blickfangartig an ein Ladengeschäft angebracht ohne einen entsprechend gut sichtbaren Hinweis darauf, dass der Vertrieb nicht als Vertragspartner erfolgt, so ist darin eine irreführende Verwendung dessen und somit eine Markenverletzung zu sehen. Ein entsprechender Hinweis ist insbesondere dann notwendig, wenn die Marke in der Vergangenheit ausschließlich über ein Vertretersystem vertrieben wurde.
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21. Mai 2013

AMARULA/Marulablu

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 100/11 a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.
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22. April 2013

Reichweite des Verstoßes gegen gerichtliches Verbot zur Namensnennung auf bestimmter Webseite

Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13 Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
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28. Dezember 2012

Werbung mit Bezug auf Olympia ist zulässig

Urteil des LG Kiel vom 21.06.2012, Az.: 15 O 158/11 Die Werbung eines Online Kontaktlinsenvertriebsunternehmens "Mit unserem 10 EUR Olympia-Rabatt auf L. Maxi-Spar-Sets sind Sie ganz klar auf Siegeskurs!" und  "Olympische Preise" und "Olympia-Rabatt" ist zulässig, da diese Werbung keinen Verstoß gegen das "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung" darstellt und keine Verwechslungsgefahr besteht.
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31. Oktober 2012

Haribo vs. Lindt – Goldbär vs. Goldteddy

Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 30.10.2012 Laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, hat der Süßwarenhersteller Haribo vor dem LG Köln eine Klage gegen den Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli eingereicht. Streitgegenstand ist der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy. Haribo sieht durch den „Goldteddy“ die Markenrechte an seinem aus Fruchtgummi bestehenden „Goldbären“ verletzt. Zusätzlich zu einem geforderten Verkaufsstopp des Schokoladenteddys, fordert das Bonner Unternehmen von Lindt Schadensersatz.
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