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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „vertrauliches Adressmaterial“

18. August 2016

Abwerben von Kunden mithilfe von öffentlich zugänglichem Adressmaterial

© Julien Eichinger - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az.: 6 U 21/15

Das Abwerben von Kunden kann unlauter und damit wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende mit dem von der Abwerbung Betroffenen in einem Vertragsverhältnis steht, das ihn zur Loyalität verpflichtet oder wenn das Abwerben mithilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt. Adressmaterial ist jedoch dann nicht vertraulich, wenn es – wie etwa bei Tankstellen – im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Adressen für einen Rundbrief nur unter gewissem Aufwand zusammengetragen werden können.

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