10.000,00 EUR – 6.000,00 EUR – 3.000,00 EUR – 500,00 EUR Vertragsstrafe?
Urteil des OLG Köln vom 01.06.2011, Az.: 6 U 4/11
Verpflichtet sich ein Unternehmen anhand einer Unterlassungserklärung dazu, kein unaufgefordertes Werbematerial per E-Mail zu versenden, ist im Falle eines ersten Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR angemessen.