Zinsbegrenzungsvereinbarung in AGB zwischen Unternehmern nicht zwingend ungültig
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.09.2015
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Die zwischen Unternehmern im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Zinsbegrenzungsprämie unterliegt keiner Klauselkontrolle nach §§ 305 ff. BGB.