Keine Verjährungshemmung bei inhaltlich unbestimmtem Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann die Verjährung hemmen, solange der Antrag bestimmt genug ist. Richtet sich der Antrag gegen die konkrete Verletzungsform, wird die Verjährung nur im Hinblick solcher Vorwürfe gehemmt, die bereits im Eilantrag genannt worden sind.