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Inhalte mit dem Schlagwort „Vergleichende Werbung“
26. November 2014
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014, Az.: 6 U 199/13
Wirbt ein Unternehmen mit einem Bildmotiv, welches einen Waschbären beim Übersprühen einer farbigen Fläche mit einer anderen Farbe zeigt, so stellt dies eine herabsetzende vergleichende Werbung dar, wenn es sich bei den Farben um Unternehmensfarben von Telekommunikationsunternehmen handelt und die Werbung vom Verkehr als Vergleich dieser miteinander erkennbar ist. Das Übersprühen der Unternehmensfarbe stelle eine pauschale Abwertung der Leistungen des Mitbewerbers dar. Die Voraussetzungen für eine Farbmarke müssen nicht erfüllt sein, solange die verwendete Farbe vom Verkehr dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet wird.
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01. August 2014
Urteil des EuGH vom 13.03.2014, Az.: C-52/13
Der EuGH legt die Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und unzulässige vergleichende Werbung dahingehend aus, dass irreführende Werbung und unzulässige vergleichende Werbung jeweils zwei eigenständige Verstöße darstellen. Für die Sanktionierung von irreführender Werbung ist es nicht notwendig, dass diese gleichzeitig auch eine unzulässige vergleichende Werbung ist. Die Richtlinie verfolgt einerseits die Gewährleistung des Schutzes von Gewerbetreibenden vor irreführender Werbung und andererseits die Festlegung von Bedingungen für zulässige vergleichende Werbung.
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15. Juli 2014
Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.12.2013, Az.: 1 U 36/13
Der Werbeslogan "Wir haben die bessere Energie!" eines Energieversorgers beinhaltet mangels ausreichend identifizierbarer unternehmensbezogener oder produktspezifischer Merkmale keine zur Irreführung geeignete Alleinstellungsbehauptung. Es handelt sich bei der Aussage um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine für einen Durchschnittsverbraucher leicht erkennbare bewusst übertriebene Anpreisung.
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24. April 2014
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.09.2013, Az.: 6 U 94/13
Die Werbeanzeige eines Mobilfunkanbieters mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ ist irreführend, wenn bei anderen Wettbewerbsprodukten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann. Die Werbung mit „bis zu 100 Mbit/s“ ist unzulässig, da hierdurch die Erwartung erweckt wird, dass die durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von dem beworbenen Spitzenwert nicht eklatant abweicht. Liegt dieser Wert im Mittel jedoch tatsächlich bei lediglich 45 Mbit/s, wird der Verkehr in seiner Erwartung getäuscht.
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05. Februar 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2013, Az.: 3 U 161/11Wirbt ein Diabetes-Arzneimittel-Vertreiber damit, dass sein Mittel das einzige seiner Art ohne eine bestimmte Nebenwirkung sei, obwohl dies nicht wissenschaftlich belegt ist, so handelt er in irreführender Weise.
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20. Oktober 2013
Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.02.2013, Az.: 6 U 122/11
Im Falle einer vergleichenden Werbung von Preisangaben muss auf unterschiedliche Konditionen hingewiesen werden. Wird der Listenpreis von einem Mitbewerber für eine bestimmte Verpackungseinheit mit dem eigenen günstigeren Stückpreis bei einer Verpackungseinheit mit einer höheren Stückzahl verglichen, so ist dies irreführend.
Zudem ist die Werbeaussage „mit Zulassung“ ebenfalls irreführend, wenn diese nicht, wie anzunehmen, für das jeweilige Produkt tatsächlich erteilt worden ist, sondern dieses lediglich konform zu einem Produkt eines Mitbewerbers, welches über eine entsprechende Zulassung verfügt.
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09. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 175/11
a) Wendet sich ein Unternehmer dagegen, dass ein von ihm an einen bestimmten Kunden gerichtetes Angebot für einen Preisvergleich verwendet wird, trägt er jedenfalls im Bereich standardisierter Dienstleistungen (hier: Factoring ärztlicher Honorarforderungen) grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der für ihn im Preisvergleich genannte Preis nicht sein in entsprechenden Fällen regelmäßig verlangter Preis ist.
b) Die Darlegungspflicht ist dabei begrenzt auf die Offenlegung repräsentativer Beispiele für die Preisbildung, die sich auf dieselben Leistungsmerkmale wie der Preisvergleich beziehen.
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04. September 2013
Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2013, Az.: 37 O 33/13
Die Werbung einer Partnervermittlung, die einem 15 Jahre alten Bericht von Stiftung Warentest zu Grunde liegt, ist allein wegen des Alters des Vergleichs irreführend. Zum einen können Verbraucher einen so weit zurückliegenden Test nicht nachlesen, da die Zeitschrift nicht mehr beim Verlag erhältlich ist. Zum anderen kann sich in der langen Zeitspanne viel geändert haben, sodass heute ein gänzlich anderes Ergebnis möglich wäre.
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05. August 2013
Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/12
Eine Werbung mit der Angabe "Testsieger" stellt eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Produkte ebenso gute Testergebnisse erzielt haben.
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03. Juni 2013
Urteil des OLG Köln vom 19.04.2013, Az.: 6 U 206/12
Der Werbeslogan für ein Spülmittel: „kämpft am besten gegen Fett“ ist in Verbindung mit einem Schauexperiment, welches keinen wissenschaftlichen Nachweis darstellt, irreführend. Die beanstandete werbliche Präsentation ist zur Täuschung des angesprochenen Verkehrskreises geeignet, da ein falscher Eindruck von der Beweiskraft des Schauversuchs erweckt wird.
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