Kaufland wegen Mogelpackung verurteilt
Kaufland vertrieb unter einer Eigenmarke Tofu in einer Verpackung, welche einen größeren Verpackungsinhalt vortäuschte. Das LG Heilbronn stellte fest, dass diese zu große Umverpackung den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung irreführt und beeinflusst. Das Gericht bestätigt, dass der Verbraucher eine Füllmenge der Verpackung von zumindest mehr als zwei Dritteln Inhalt erwarten darf und verurteilt die Beklagte dies in Zukunft zu unterlassen.

