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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucher“

29. Oktober 2012

Auftragsbestätigung ohne erteilten Auftrag begründet Wettbewerbsverstoß

Urteil des LG Bonn vom 29.05.2012, Az.: 11 O 7/12 Ein Begrüßungsschreiben, welches aufgrund seiner Aufmachung beim Empfänger den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Auftragsbestätigung über einen vom Verbraucher verbindlich erteilten Auftrag, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar. Diese irreführende Wirkung wird auch nicht dadurch verdrängt, dass  eine Klausel auf eine separat folgende Auftragsbestätigung zu einem späteren Zeitpunkt hinweist. Das Versenden eines solchen Schreibens stellt für den Empfänger aufgrund der fehlenden Auftragserteilung eine unzumutbare Belästigung dar.
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28. August 2012

GOOD NEWS

Beschluss des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 2/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs "Anzeige" kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
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06. August 2012

Fehlende Grundpreisangabe ist keine Bagatelle

Urteil des OLG Hamm vom 09.02.2012, Az.: I-4 U 70/11 Wird im Angebot von flüssigen Waren der Grundpreis pro 100 Milliliter nicht angegeben, liegt eine spürbare Irreführung des Verbrauchers vor, die über das Maß der Geringfügigkeit deutlich hinaus geht.
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20. Juni 2012

B2B immer ohne Widerrufsbelehrung?

Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11 Wenn ein Unternehmer lediglich B2B seine Waren verkaufen möchte, muss er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass auch tatsächlich nur Unternehmer die jeweiligen Waren erwerben können. Lediglich ein entsprechender Hinweis unter den "Vertragsbedingungen" oder im Rahmen der "Zahlungshinweise" genügt nicht.
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02. März 2011 Top-Urteil

Rücksendungskosten in Widerrufsbelehrungen und AGB

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Urteil des BrandOLG vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10

Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.

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02. Februar 2011

Aufgeblähte Antragsformulare zur Erstattung von Steuern und Flughafengebühren von „Germanwings“ nicht mehr zulässig

Urteil des LG Köln vom 28.10.2010, Az.: 31 O 76/10 Kunden von "Germanwings" dürfen nicht mehr aufgrund komplizierter und schwer verständlicher Antragsformulare von der Erstattung ihrer im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren abgeschreckt werden. Der Verbraucher wurde durch das handschriftliche Ausfüllen des Formulars und die Aufforderung zur Abgabe detaillierter, jedoch größtenteils überflüssiger Angaben in der Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Geltendmachung eines etwaigen Rückerstattungsanspruches beeinträchtigt.
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29. Dezember 2010

Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen

Urteil des LG München I vom 05.08.2010, Az.: 12 O 3478/10 Eine Garantie, nach der ein Anbieter immer mindestens 1 Cent billiger als der Grundversorger ist, ist dann unzulässig, wenn der Anbieter nach Preiserhöhungen des Grundversorgers seine Preise ebenfalls erhöhen kann. Dabei wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da er keinen Einblick in die Preise des Grundversorgers hat und sein Anbieter ihm Preise diktieren kann.
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel mit Entbindung von der Leistungspflicht des Stromversorgers bei höherer Gewalt, wenn nicht auch gleichzeitig der Verbraucher über die Entbindung von seiner Zahlungspflicht informiert wird.
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16. Dezember 2010

Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf

Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10

Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.
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06. Dezember 2010

Werbung mit der gesetzlichen „24-Monatsgarantie“ unzulässig

Beschluss des LG Bochum vom 03.09.2010, Az.:  I-12 O 167/10 Bewirbt ein Online-Händler seine Angebote mit der gesetzlichen "24-Monatsgarantie", ist die Werbeaussage als wettbewerbswidrig einzustufen und somit auch unzulässig, wenn lediglich die normale gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gemeint ist. Derartige Werbungaussagen sind irreführend.
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