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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucher“

08. September 2009

Werbung für diätetische Lebensmittel mit „Behandlung“ von Krankheiten verboten

Urteil des LG Bielefeld vom 12.08.2008, Az.: 10 O 36/08 Werbung für diätetische Lebensmittel ohne besondere Kennzeichnung, die nicht ausschließlich in gesundheitsbezogener Weise erfolgt, ist verboten. Stellt die Werbung eine Verbindung zwischen dem beworbenen Lebensmittel und der Behandlung von Krankheiten her, erweckt dies beim Verbraucher den Eindruck, das Lebensmittel diene der Vermeidung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, weshalb die Werbeaussage außerhalb von Fachkreisen zum Schutz des Verbrauchers verboten ist.
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31. August 2009

Verbraucherinformationen auch auf Mobile-Webseiten unverzichtbar

Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 51/09

Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.
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27. Juli 2009

Smoothie: Von wegen „100 % pure fruit“

Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 312 O 722/08

Der Verbraucher wird in die Irre geführt, wenn auf einem Etikett mit "100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere" geworben wird, obwohl der Heidel- und Himbeergehalt nur 25 % der Zutaten in dem Ganzfruchtgetränk darstellt. Gerade auch das Abbilden genannter Früchte auf dem Etikett und die violette Farbe des Getränkes unterstützen den Fehlglauben, dass der Smoothie ausschließlich aus den beiden Früchten besteht. Dadurch bedingt geht der Verbraucher nicht davon aus, dass mit Heidel- und Himbeer nur die Geschmacksrichtung gemeint sein soll.
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21. Juli 2009

Kein Vertragsschluss bei unbestelltem Anruf

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 407 O 300/07 Werden Verbraucher ohne Einwilligung in eine Telefonakquise von einem Unternehmer angerufen, um ihnen ein Angebot, hier im Bereich Telekommunikation, vorzustellen, nennt man dies unerwünschte Kaltakquise. So ein unbestellter Anruf ist ein Wettbewerbsverstoß. Desweiteren liegt auch in dem Unterschieben eines tatsächlich nicht durch den Anruf abgeschlossenen Vertrag eine unlautere Wettbewerbshandlung.
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21. Juli 2009

Jeder 100. Einkauf gratis!

Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 31/06

Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.
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02. Juni 2009

Testprodukte im Vergleich

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 30.10.2008, Az.: 16 U 237/07

Warentests genügen den Anforderungen an die Neutralität, wenn die ausgewählten Testprodukte sachlich und funktional miteinander zu vergleichen sind. Der Verbraucher wird aber in die Irre geführt, wenn Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen werden. Ein Systemvergleich zwischen den verschiedenen Mitteln ist durchaus zulässig, allerdings darf nicht eine Produktart unangemessen herausgestellt werden.

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09. April 2009

„Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.2008, Az.: 2 U 86/08

Wird ein Saft mit den Worten "Orangensaft" beworben, muss es sich um Direktsaft handeln und nicht um Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat, andernfalls ist die Werbung irreführend. Eine deutliche Unterscheidung muss somit bei Produkten auch getroffen werden, wenn diese zwar keine gravierende, aber eben doch geringe Qualitätsunterschiede aufweisen.
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06. April 2009

Weichfertigpackungen als Mogelpackungen?

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.10.2008, Az.: 14 U 240/07 Auch erhebliche Lufteinschlüsse lassen sich von einem Durchschnittsverbraucher durch Tasten und Betrachten der Verpackung klar feststellen. Die Verpackung muss nicht durchsichtig sein. Gerade bei Gewürzen ist für den Käufer ohnehin die angegebene Füllmenge entscheidend, die eine Fehlvorstellung des Käufers vermeidet. Mithin wird nicht mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.
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09. Februar 2009

Zum Kataloghinweis „Irrtümer sind vorbehalten“

Pressemitteilung des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08

Der Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unbedenklich. Anders wäre dies nur, wenn unter Umgehung der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Hinweise dazu missbraucht würden, einen Geltendmachung berchtigter Ansprüche von Verbrauchern zu verhindern.
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