Alkoholfreies Bier darf in Werbung als „vitalisierend“ bezeichnet werden
Der Begriff "vitalisierend" darf in Werbung für alkoholfreies Bier verwendet werden. Es handelt sich bei dem Ausdruck nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe, weil sich aus dem Begriff keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bei Konsum des Bieres ableiten lässt. In der konkreten Werbung war "vitalisierend" zudem als Wortspiel in Bezug auf einen der beiden Werbeträger verwendet worden.