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Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“
18. August 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.02.2008, Az.: 6 U 166/07
In der Zusendung einer unrichtigen Auftragsbestätigung und in der ungerechtfertigten Ablehnung oder Verschiebung eines Portierungsauftrages liegt nur dann eine Wettbewerbshandlung und zugleich eine gezielte Behinderung des Mitbewerbers, wenn es sich um eine bewusste Pflichtverletzung handelt; zur Frage, wann von einer solchen bewussten Pflichtverletzung ausgegangen werden kann.
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11. August 2008
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 27.05.2008, Az.: 6 W 9/08
Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten beträgt im Verfahren der einsweiligen Verfügungen der Regelstreitwert grundsätzlich 10.000€. Insbesondere liegt im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens, es sei denn das Hauptsacheverfahren würde dadurch erledigt.
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04. August 2008
Urteil des OLG Köln vom 08.02.2008, Az.: 6 U 149/7
Der Auftraggeber eines Direktvertriebsystems über das Internet muss sich wettbewerbsrechtliche Verstöße seiner selbstständigen Geschäftspartner zurechnen lassen, sind diese in dessen betriebliche Organisation unmittelbar eingegliedert. Eine Entlastung nach §8 Abs.2 UWG aus Zumutbarkeitserwägungen verkennt den Regelungsgehalt dieser Norm.
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01. August 2008
Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08
Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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31. Juli 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.12.2007, Az.: 23 U 132/07
In der Rechtssprechung werden einstweilige Verfahren, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, grundätzlich für unzulässig erachtet. Dies gilt auch für einen Antrag auf Herausgabe von Daten, die die Mitgesellschafter eines Immobilienfonds betreffen.
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31. Juli 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07
Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
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28. Juli 2008
Urteil des BGH vom 30.05.2008, Az.: 1 StR 166/07
Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall. ...
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25. Juli 2008
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 24.07.2008
Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) seine abschließende Einschätzung zum vorgelegten Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertragungsrechte (2009 – 2015) mitgeteilt.
Bereits in der eine Woche zuvor waren der DFL Mindestanforderungen übermittelt worden, unter denen das Vermarktungsmodell kartellrechtskonform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundeskartellamt letzte Änderungen ihres Vermarktungsmodells vor. Auch mit diesen Änderungen genügte das vorgeschlagene Modell nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung. Daher würde das Vermarktungsmodell förmlich untersagt, wenn die DFL daran festhalten sollte...
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23. Juli 2008
Pressemitteilung des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 160/05
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen wettbewerbswidrig ist und auch nicht jede an Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig sei. Bei besonders schutzbedürftigen Zielgruppen sei auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe abzustellen.
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22. Juli 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2008, Az.: 4 U 82/08
Die Bezeichnung "Männerarzt (CMI)" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3; 8 UWG. Sie beinhaltet eine Irreführung über die Befähigung eines Arztes, da in den Augen der Patienten in der Bezeichnung "Männerarzt" ein Pendant zum "Frauenarzt" gesehen wird. Der in Klammern gesetzte Zusatz "CMI" schließt diese Irreführung nicht aus, da dieses Kürzel dem Verkehr in seiner Bedeutung größtenteils unbekannt ist und das Augenmerk auf der Hauptbezeichnung liegt und darin die entscheidende Facharztbezeichnung gesehen wird.
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