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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Urteil“

05. August 2011 Top-Urteil

Kunde muss Handyrechnung über knapp 15.000 € bei Prepaid-Vertrag nicht zahlen

© Gradts
Urteil des LG Berlin vom 18.07.2011, Az.: 30 O 350/10

Der Nutzer eines "Prepaid"-Mobilvertrags muss nur den vertraglich vereinbarten Preis für die Nutzung des Dienstes eines Mobilfunkanbieters zahlen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur automatischen Wiederaufladung kann nicht so verstanden werden, dass mehr als eine einmalige Wiederaufladung in Höhe von 10 € vor dem erneuten aktiven Wiederaufladen gewünscht war. Die bessere Kostenkontrolle, die bei einem "Prepaid"-Modus im Gegensatz zu einen „Postpaid“-Tarif beabsichtigt wird, ist sonst nicht möglich.

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11. August 2011

Herrscht die „Oberpfälzer Bierkönigin“ über die gesamte Oberpfalz?

Urteil des OLG Nürnberg vom 07.06.2011, Az.: 3 U 2521/10

Die Verwendung des Titels „Oberpfälzer Bierkönigin“ ruft beim Verbraucher den (falschen) Eindruck hervor, dass sie sämtliche oberpfälzische Brauereien repräsentiert. In Wahrheit repräsentiert sie nur eine oberpfälzische Brauerei und diese hat sie ausschließlich für eigene Werbezwecke wählen lassen und dementsprechend auch nur zu diesem Zweck eingesetzt. Allerdings ist dieses Verhalten nicht unlauter, da insbesondere die Interessen der Marktteilnehmer nicht spürbar beeinträchtigt werden. Der Verbraucher bewertet die Wahl und den Auftritt einer Bierkönigin als „Werbegag“ und weiß, dass die Wahl einer Bierkönigin mit Absatzinteressen von Brauereien verbunden ist. Für die Kaufentscheidung ist es irrelevant, wie viel Einfluss die einzelnen Brauereien an der Wahl der entsprechenden Bierkönigin haben.
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05. August 2011

Kein Preisaushang beim Tätowierer

Urteil des Hanseatischen OLG vom 04.05.2011, Az.: 5 U 207/10

Das OLG Hamburg entschied, dass ein Tätowierer nicht verpflichtet ist eine Preisliste auszuhängen. Ein Tatookünstler erbringt künstlerische Leistungen im Sinne des § 9 Abs. 8 Nr. 2 PAnGV, insoweit nicht lediglich standardisierte und einfache Tätowierleistungen erbracht werden. Der Begriff der künstlerischen Leistungen im Sinne des § 9 ABs. 8 Nr. 2 PAnGV ist, unabhängig vom Kunstbegriff anderer Rechtsgebiete, nach Sinn und Zweck des PAnGV auszulegen. Zum einen ist es entscheidend, ob die Leistung durch die Individualität des Leistungserbringers geprägt ist. Zum anderen ist es notwendig, dass die Leistung auf den individuellen Leistungsempfänger zugeschnitten wurde. In diesem Fall ist eine Pauschalierung der erbrachten Leistungen wenig praktikabel und eher lebensfremd.
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15. August 2006

Keine vorformulierte Kundeneinwilligung in künftige Telefonanrufe

Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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30. Juni 2006

Unverlangte Marktforschung am Telefon unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05 Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
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06. Dezember 2005

Unberechtigte Abmahnung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.12.2005, Az.: 11 U 28/05 Anforderungen an ein unberechtigtes Abmahnschreiben.
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27. Oktober 2005

Werbung mit Garantie

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.10.2005, Az.: 6 U 198/04 Bewerbung eines Produktes mit Hinweis, dass der Verkäufer eine 40-jährige Garantie gibt, ist wettbewerbswidrig.
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21. Juli 2005

Voraussetzungen Telefonwerbung bei Verbrauchern

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.07.2005, Az.: 6 U 175/04 1. Die für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern notwendige Einwilligung kann auch unter § 7 II Nr. 2 UWG konkludent erkärt werden. 2. Für Anrufe eines Versicherungsunternehmens bei seinen privaten Kunden, die bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben, fehlt es an einer konkludenten Einwilligung, wenn der Anruf Änderungs- oder Ergänzungsangebote oder die Verlängerung einer bestehenden Versicherung betrifft.
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