Eingeschränkte Informationspflichten bei Print-Anzeige einer Online-Verkaufsplattform
Das Fehlen eines Impressums bei einer Print-Werbeanzeige einer Online-Verkaufsplattform stellt nicht zwingend einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus § 5a II UWG dar.
Können die beworbenen Produkte ausschließlich über ein Internet-Portal erworben werden und werden dem Käufer die notwendigen Angaben über Identität und Anschrift des Unternehmers über diese Website zur Verfügung gestellt, so ist die Angabe eines Impressums in der eigentlichen Werbeanzeige entbehrlich.