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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsschuldner“

28. April 2016

Reichweite von vertraglichen Unterlassungsverträgen bei Veröffentlichungen im Internet

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Urteil des OLG Stuttgart vom 08.10.2015, Az.: 2 U 40/15

Die Reichweite der Haftung des Unterlassungsschuldners für Veröffentlichungen im Internet hängt vom Parteiwille im Zeitpunkt des Unterlassungsvertrages ab. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Beseitigung des Verletzungszustands gewollt ist. Wird die Unterlassungserklärung weiterhin nur auf den eigenen Internetauftritt des Unterlassungspflichtigen beschränkt, sind Veröffentlichungen Dritter von dessen Haftung ausgenommen. Jedoch müssen Suchmaschineneinträge auf Drittseiten ebenfalls vom Schuldner beseitigt werden, nicht aber Inhaltsübernahmen auf Drittseiten.

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16. Oktober 2009

Unterlassungserklärung „unter auflösender Bedingung“

Urteil des LG Bochum vom 01.09.2009, Az.: I-12 O 85/09

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben wird, ist wirksam. Hierunter kann nach unbefangener, situationsgerechte Betrachtung der abgegebenen Unterlassungserklärung nur der Fall verstanden werden, dass das zu unterlassende Verhalten sich später als rechtmäßig herausstellt.
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15. September 2009

Verpflichtungen eines Unterlassungsschuldners

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.08.2009, Az.: 11 U 19/09

Dem Unterlassungsschuldner obliegt es nicht nur, keine weiteren Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung des Unterlassungsgebotes darstellen, sondern er muss alles ihm Zumutbare tun, um vor Abgabe des Unterlassungsversprechens angelegte Störungsquellen zu beseitigen. Eine "Rückrufaktion" auf bloße Vermutung hin, dass rechtsverletzendes Material an eine bestimmte Stelle gelangt sein könnte, kann jedoch im Einzelfall unzumutbar sein.
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