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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

21. Mai 2021

Bewerbung einer KN95-Maske als „ähnlich einer FFP2-Maske“ ist irreführend

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Urteil des LG Bonn vom 09.12.2020, Az.: 1 O 275/20

KN95-Atemschutzmasken dürfen nicht mit der Aussage „ähnlich einer FFP2-Maske“ beworben werden, da es diesen Masken im Vergleich zu FFP2-Masken an der notwendigen Filterleistung und Dichtsitze fehlt. Die Beklagte betrieb einen Online-Shop für Atemschutzmasken und bewarb dort KN95-Masken mit der Angabe, dass diese „ähnlich einer FFP2-Maske“ seien. Diese Werbeangabe ist irreführend und stellt damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Bei der Kategorie KN95 handelt es sich um eine chinesische Schutzklasse, die nicht den Anforderungen der DIN EN 149:2009-08 entspricht. Entgegen der dortigen Vorgaben sind KN95-Masken nicht in der Lage ölhaltige Aerosole zu filtern und verfügen nicht über die erforderliche Dichtsitze. Deshalb können sie nicht als „ähnlich FFP2“ bezeichnet werden.

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08. Februar 2021 Top-Urteil

Versendung von Zahlungsaufforderungen an Opfer von „Fake-Bestellungen“ ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamburg vom 28.01.2021, Az.: 15 U 128/19

Das OLG Hamburg urteilte jüngst, dass die Versendung von Zahlungsaufforderungen eines Unternehmens an Verbraucher, die Opfer sogenannter „Fake-Bestellungen“ geworden sind, bei denen ihre Identität zum Abschluss eines Vertrags genutzt wird, eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt. Dem Gericht zu folge ist es unerheblich, ob das Unternehmen bei der Versendung der Zahlungsaufforderung darüber irrte, dass die Empfängerin selbst den Vertrag abgeschlossen habe.

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25. Januar 2021 Top-Urteil

Alltagsmaske aus Stoff ist kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes

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Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2020, Az.: 4 W 116/20

Eine Alltagsmaske in Form einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar. Für die Einordnung als Medizinprodukt kommt es auf die subjektive Bestimmung des Herstellers an, wie sie sich aus der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder der Werbung ergibt. Bei einer Stoffmaske weisen weder die Gestaltung und Aufmachung noch die Verpackung sowie die darin enthaltenen Hinweise auf eine Verwendbarkeit zu medizinischen Zwecken hin. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Wissenschaft Alltagsmasken eine Schutzwirkung vor der Verbreitung des Coronavirus beimisst. Bei dem Vertrieb von Stoffmasken bedürfe es auch keiner ausdrücklichen Klarstellung, dass es sich nicht um ein Medizinprodukt handle.

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04. September 2020

Werbung unzulässig, wenn sie falschen Eindruck über Herkunft der Produkte erzeugt

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Pressemitteilung Nr. 65/2020 zum Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.08.2020, Az.: 6 W 84/20

Eine Werbung ist unzulässig, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis fälschlicherweise den Eindruck erweckt, die beworbenen Produkte würden in Deutschland gefertigt werden. Die Verbraucher würden davon ausgehen, dass die Verarbeitungsvorgänge über die Qualität der Industrieprodukte entscheiden, wofür auch der Herstellungsort maßgebend sei. So wird für die Zulässigkeit einer Werbung mit Herkunftsangaben vorausgesetzt, dass die Produkte wesentlich in Deutschland gefertigt wurden.

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27. August 2020

Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware

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Urteil des LG München I vom 09.04.2020, Az.: 17 HK O 1703/20

Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.

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05. August 2020

Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe

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Urteil des LG Essen vom 03.06.2020, Az.: 44 O 34/19

Ein Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine abgegebene Unterlassungserklärung einhalten. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, ist dieses Verschulden dem Unternehmen zuzurechnen. Zu diesem Ergebnis kam das LG Essen in einem Fall, in dem ein Unternehmen es unterlies, die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum auf einer Website zu benennen. Das Unternehmen ging hierbei unrichtig davon aus, es treffe kein Verschulden, weil der ehemalige Mitarbeiter die Website ohne Zustimmung des Unternehmens veranlasste und das Unternehmen keinen Zugriff auf die Website habe.

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08. Juni 2020

Werbung von Zahnärzten für eigenen Notdienst irreführend?

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Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 16 U 140/19

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte einen eigenen Notdienst betreiben und für diesen auf ihrer Webseite werben. Irreführend sei diese Werbung erst dann, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken könne, dass der Notdienst der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärzlichen Vereinigung gemeint sei. Das OLG Köln bejahte diese Irreführung in einem Fall, in dem lediglich am Ende der Seite vermerkt wurde, dass es sich bei dem beworbenen Notdienst um den eigenen und nicht um einen öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst handelt.

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27. März 2020

Portraitwerbung mit satirischer Anspielung zulässig

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Beschluss des BVErfG vom 22.01.2020, Az.:1 BvR 556/19

Nachdem eine Gewerkschaft Bahnstreiks durchführte, schaltete eine Autovermieterin, die an einem Bahnhof ihre Leihwagen zur Verfügung stellt, eine Werbeanzeige mit dem Portrait des Geschäftsführers der Gewerkschaft. Das Bild betitelte sie mit „Unser Mitarbeiter des Monats“ und nannte in der Werbeanzeige den Geschäftsführer beim Namen. Dem Einwand des Geschäftsführers, die Werbung verstoße aufgrund der satirischen Anspielung gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, stimmte das Bundesverfassungsgericht nicht zu. Es fehle hierfür an einem herabsetzenden Inhalt.

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07. Oktober 2019

Zusätzliche Entgeltentrichtung beim Flugbuchen rechtswidrig

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Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

Eine zusätzliche Gebühr für die Benutzung bestimmter Zahlungsarten bei Flugbuchungen im Internet ist nichtig, auch wenn diese wie Vergünstigungen für andere Zahlungsmethoden aussehen. Denn wenn die Kosten als Standard mit der rabattierten Zahlungsmethode berechnet werden, und dem Verbraucher so angezeigt werden, sehen die zusätzlichen Kosten bei der Wahl einer anderen Zahlungsart nach der maßgeblichen Sicht des Verbrauchers wie Gebühren für die alternative Zahlungsart aus, statt wie Vergünstigungen für die vorher eingestellte. Es handelt sich demnach um eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmung des § 270a BGB, da das Verbot durch die Einräumung von Ermäßigungen umgangen wird.

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25. September 2019

Falsche Aussage über Inhaberstatus- Irreführung des Verkehrs

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.08.2019, Az.: 6 U 40/19

Die Aussage eines Unternehmens eine bestimmte Marke gehöre zu ihrem Unternehmen, obwohl dies nicht wahr ist, stellt eine Irreführung dar. Denn diese Aussagen lassen sich nur so verstehen, dass besagtes Unternehmen selbst Inhaber der Marke ist. Es ist unerheblich, dass das Unternehmen mit dem wahren Eigentümer der Marke gesellschaftsrechtlich verbunden ist und die Lizenz an der Marke hält. Kunden könnten dem fälschlichem Inhaber der Marke eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zumessen, was die Irreführung noch verstärkt.

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