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Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“
11. März 2014
Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13
Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet. Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.
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06. März 2014
Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2013, Az.: 4 U 48/13
Nicht erst das Erhalten von „bezahlten“ Bewertungen ist ein Wettbewerbsverstoß, sondern bereits der Aufruf an Kunden, Erfahrungsberichte zu schreiben und dafür Gutscheine zu erhalten, kann einen Verstoß darstellen. Schon ab diesem Zeitpunkt bestehe ein Unterlassungsanspruch.
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01. Juli 2013
Urteil des LG Bonn vom 03.01.2013, Az.: 14 O 165/12
In Telefonanrufen, in denen Mitarbeiter abgeworbenen werden sollen, ist zumindest dann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu sehen, wenn der Anrufer über seine Identität täuscht. Darauf kommt es besonders dann an, wenn in einer Firma Anrufe auf dieser Basis gefiltert werden und anhand der genaueren Identität (Name, Firma) zu entscheiden ist, ob es sich um mögliche Personalvermittleranrufe handelt und die Verbindung zu bestimmten Mitarbeitern deswegen gerade nicht erfolgen soll.
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14. Januar 2013
Urteil des BGH vom 06.12.2012, Az.: III ZR 173/12
a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine - für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche - Wiederholungsgefahr.
b) Da der neue Rechtsträger in die abgeschlossenen Verträge eintritt, sind in einem solchen Falle an die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (hinsichtlich des Sich-Berufens) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
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25. September 2012
Urteil des KG Berlin vom 20.07.2012, Az.: 5 U 90/11
In einem Abmahnschreiben muss mit „hinreichender Deutlichkeit“ zum Ausdruck kommen, für welches konkrete Verhalten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn das beanstandete Verhalten eine unzutreffende rechtliche Würdigung erfährt. Die erforderliche "hinreichende Deutlichkeit" ist auch dann erfüllt, wenn der Abgemahnte die missbilligte Handlung zumindest beurteilen und daraus die Folgerungen ziehen kann.
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11. September 2012
Urteil des LG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 35 O 11/11 KfH
Die Abgabe einer Bonuskarte begründet auch dann keine unzulässige geschäftliche Handlung (§ 3 UWG), wenn sie an Stammkunden gratis abgegeben wird, ansonsten aber für EUR 5,00 käuflich erworben werden muss. Zwar handelt es sich dabei um eine Zuwendung gem. § 7 HWG, jedoch greift der Ausnahmefall des geringen Werts. Dahingegen ist bei der Auslobung einer kostenlosen Zweitbrille eine Zuwendung von nicht geringem Wert anzunehmen.
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01. April 2011
Urteil des BGH vom 05.10.2010; Az.: I ZR 46/09
a) Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist.
b) Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.
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28. März 2011
Urteil des HansOLG Hamburg vom 09.09.2010, 3 U 58/09
Überträgt ein Unternehmen einen Unternehmensteil im Wege der Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen, gehen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die aus der Geschäftstätigkeit des abgespaltenen Unternehmensteils hervorgehen, mit über. Das übertragene Unternehmen kann dann einen bereits laufenden Prozess als gesetzlicher Prozessstandschafter für das übernehmende Unternehmen weiterführen. Besonderheiten hinsichtlich des Unterlassungsanspruches ergeben sich durch den Übergang der Anspruchsberechtigung nicht, da bezüglich der Wiederholungsgefahr an ein Verhalten des Schuldners angeknüpft wird, welches durch einen Wechsel auf der Gläubigerseite nicht betroffen wird.
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27. August 2010
Urteil des Saarländischen OLG vom 23.06.2010, Az.: 1 U 365/09-91
Ein Berufsverband, der gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße Außenstehender vorgeht, die Verstöße seiner Mitglieder aber planmäßig duldet, handelt rechtsmissbräuchlich. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches erfolgt dann in erster Linie deshalb, um den Konkurrenten im Wettbewerb zu behindern. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Verband die Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen zum Ziel gesetzt hat.
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12. August 2010
Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08
Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
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