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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unlautere Nachahmung eines Produkts“

19. Januar 2018

Auch bei unterschiedlicher Markenkennzeichnung eines Produkts kann Herkunftstäuschung hervorgerufen werden

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Urteil des OLG Köln vom 14.07.2017, Az.: 6 U 197/16

Ausgangspunkt für die Gefahr der Herkunftstäuschung ist die hohe wettbewerbliche Eigenart eines Produkts. Im Bereich der Mode begründet sich diese meist aufgrund ästhetischer Merkmale. Werden diese nachgeahmt, kann auch trotz unterschiedlicher Marken-Kennzeichnung zweier Produkte, beim Verbraucher eine Herkunftstäuschung hervorgerufen werden. Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft reicht aus, dass der Verkehr bei einem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine neue Serie oder eine Zweitmarke oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen.

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10. April 2014

Unlautere Nachahmung eines Produkts

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013; Az.: 6 U 11/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Produkts kann wettbewerbswidrig sein, wenn dieses Erzeugnis geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und seitens des Nachahmenden geeignete und zumutbare Maßnahmen unterlassen werden, die eine solche Herkunftstäuschung vermeiden könnten. In diesem Fall verfügt das nachgeahmten Produkt nicht nur über eine sog. wettbewerbliche Eigenart, sondern es treten auch besondere Umstände hinzu, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. Dabei besteht eine Wecheslwirkung dahingehend, dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenheit und einem höheren Grad der Übernahmen die Anforderungen an die Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen, geringer zu stellen sind und umgekehrt.

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