„Opt-in“ Verfahren für Angebot der Reiserücktrittsversicherung zulässig
Eine Buchungsmaske für das Buchen von Flügen im Internet, bei welcher der Kunde den Buchungsvorgang nur fortsetzen kann, wenn er sich für oder gegen die Inanspruchnahme einer Zusatzleistung entschieden hat (hier: Reiserücktrittsversicherung), ist zulässig, wenn die fakultativen Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und der Kunde im Rahmen eines "Opt-in"-Verfahrens aktiv und bewusst eine Entscheidung treffen kann.