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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Tina Turner“

14. März 2022

Sängerin klagt wegen Doppelgänger auf Werbeplakaten für Tribute-Show

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Pressemitteilung Nr. 24/2022 zum Urteil des BGH vom 24.02.2022, Az.: I ZR 2/21

Die bekannte Sängerin Tina Turner klagte gegen die Produzentin der Tribute-Show „Simply The Best- Die Tina Turner Story“. Auf den Werbeplakaten ist die Sängerin der Show abgebildet, welche eine sehr große Ähnlichkeit zu der Prominenten hat. Laut der Klägerin, bestehe dadurch die Gefahr, dass der Eindruck vermittelt wird, Tina Turner selbst sei an der Show beteiligt, was aber nicht der Fall ist. Der BGH entschied jedoch, dass kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Stars vorliegt, da diese Werbung für eine Tribute-Show von der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG gedeckt ist. Das Gericht sah auf den Plakaten keinerlei Hinweise, die darauf hindeuten, dass Tina Turner an der Show beteiligt wäre. Die sodann vom Gericht durchgeführte Interessenabwägung führte zu dem Ergebnis, dass der Eingriff nach §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KUG gerechtfertigt ist.

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01. Juli 2016

Der Titel „Private Dancer“ im Rahmen eines Tina Turner – Musicals verletzt nicht das Aufführungsrecht des Komponisten

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Urteil des LG Hamburg vom 05.02.2016, Az.: 308 O 241/15

Das Aufführungsrecht eines Komponisten und Textdichters, durch eine bühnenmäßige Darstellung seines Musikwerks, wird nicht dadurch verletzt, dass das Werk am Ende eines Musicals nach einer Pause ohne Bühnenbild im Rahmen eines Coverkonzerts aufgeführt wird. Handelt es sich um eine Veranstaltung mit zwei Teilen, sodass nicht zwangsläufig von einem geschlossenen Handlungsablauf zu sprechen ist, fehlt es an der Einbindung des Musikwerks in einen sinnvollen Handlungsablauf, sodass es sich lediglich um eine rein konzertante Aufführung handelt, auch wenn durch entsprechende Werbung ein anderer Eindruck vermittelt wird.

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