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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Tarif“

29. April 2015

Der Werbeslogan „Immer Netz hat der Netzer …“ beinhaltet keine Irreführung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 25.09.2014, Az.: 6 U 111/14

Wirbt ein Mobilfunkanbieter damit, dass man mit seinem neuen Tarif „immer Netz hat“, so ist sich der durchschnittliche Verbraucher bei solch einer Aussage bewusst, dass er auch mit diesem Tarif nicht in jeder Situation ungestörten Empfang haben wird. Er erwartet vielmehr eine bessere Verbindungsqualität als bei anderen Mobilfunkanbietern. Durch die bekannte Werbeaussage „Immer Netz hat der Netzer…“ wird demnach kein davon abweichender Eindruck erweckt und der Verbraucher auch nicht in die Irre geführt.

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13. Mai 2014

Bezeichnung „SMS-Flat“ bei Begrenzung der abgegoltenen SMS ist irreführend

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19.03.2014, Az.: 6 U 31/13

Die Bezeichnung „SMS Flat" für einen Tarif, der auf monatlich 3000 SMS begrenzt ist, und bei dem über das pauschal zu zahlende monatliche Entgelt hinaus nutzungsabhängige Entgelte für SMS anfallen können, ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Die Irreführung ist geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und ihre Marktentschließung in wettbewerblich erheblicher Weise zu beeinflussen. Die Werbung mit der Tarifbeschreibung „SMS-Flat 3000“ ist dagegen gerade noch zulässig.

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09. Juli 2013

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az.: 16 U 86/12 Klauseln bei Luftbeförderungsverträgen, die eine unbeschränkte Änderung der Abflugzeit oder des Abflugterminals nach Aushändigung des Flugscheins vorbehalten oder intransparente Tarifberechnungen bei der Nutzung von Coupons beinhalten, sind unzulässig.
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