Werbeverbot für Tabakkonzerne
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 5 U 12/08
Tabakkonzerne dürfen auch nicht in Zeitungen zum Zwecke der Imagewerbung für ihre Zigaretten werben. Selbst der Versuch, die Tabakwaren mit Begriffen wie "Bio-Tabak" als besonders "naturbelassen" oder "natürlich" anpreisen zu wollen, wurde von den Richtern am Hanseatischen Oberlandesgericht als Verstoß gegen das Tabakgesetz gesehen. Die Richter haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Gesundheits- und Jugendschutz unbedingt Vorrang haben muss.
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