Anbieten von Kfz-Zubehör ohne Prüfzeichen stellt immer Wettbewerbsverstoß dar
Beschluss des OLG Hamm vom 25.09.2012, Az.: I-4 W 72/12
Wer im Onlinehandel Zubehör für PKWs anbietet, das nicht zugelassen ist und auch kein Prüfzeichen aufweist, handelt auch dann wettbewerbswidrig, wenn er in der Artikelbeschreibung darauf hinweist, dass das Produkt „nicht der StVZO“ entspricht.
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