Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne E-Prüfzeichen wettbewerbswidrig
Fehlt bei einer angebotenen "Soffitte", die auch als Kennzeichenbeleuchtung einsetzbar ist, das erforderliche amtliche Prüfzeichen, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Auch multifunktional einsetzbare Bauteile, die außerhalb des KFZ-Bereichs verwendbar sein können, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. So ist allein die objektive Verwendungsmöglichkeit des Bauteils maßgeblich. Im Interesse der Verkehrssicherheit soll verhindert werden, dass nicht mit Prüfzeichen versehene Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, in den Verkehr gebracht werden.