Werbeaussage „Schneller kann keiner“ nicht irreführend
Die Werbeaussage "Schneller kann keiner" stellt keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich die Behauptung einer Spitzengruppenstellung dar. Der Durchschnittsnutzer eines Smartphones entnimmt dieser werbetypisch zugespitzten Aussage lediglich, dass er im Hinblick auf die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten eine Leistung erhält, die von keinem anderen Anbieter übertroffen wird. Da zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderer Anbieter eine höhere durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit angeboten hat, liegt keine Irreführung vor.