Führung eines ausländischen Doktortitels als „Dr.“ ohne erläuternden Zusatz ist wettbewerbswidrig
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 26.05.2011, Az.: 6 U 6/10
Die Verwendung eines im Ausland erworbenen Doktortitels durch einen Steuerberater als „Dr.“ ohne Herkunftszusatz und nicht in der Form in der er verliehen wurde, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
Das Schleswig-Holsteinische-Oberlandesgericht verurteilte in seiner Entscheidung einen Steuerberater auf Unterlassung, welcher in der Slowakei die Berufsbezeichnung "dr filozofie" erworben hatte und diese in Deutschland in abgekürzter Form als "Dr." auf seinen Briefbögen neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" nutzte.
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Das Schleswig-Holsteinische-Oberlandesgericht verurteilte in seiner Entscheidung einen Steuerberater auf Unterlassung, welcher in der Slowakei die Berufsbezeichnung "dr filozofie" erworben hatte und diese in Deutschland in abgekürzter Form als "Dr." auf seinen Briefbögen neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" nutzte.