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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Ritter Sport“

23. Januar 2014

Ritter Sport unterliegt in weiterem Verfahren gegen Milka-Schokolade-Verpackungen

Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 139/12

Zwar hat Ritter Sport die quadratische Schlauchverpackung für Tafelschokolade als dreidimensionale Marke eingetragen, doch darf Milka seine Schokoriegel und Kuchen „Tender“ weiter in der bisherigen Verpackung vertreiben. Die Ausführungen der Verpackungen unterscheiden sich allein durch die Gestaltung in Farbe und Schrift so auffallend, dass die geringe Formähnlichkeit - Milkas sind gerade nicht quadratisch - sowie das gleiche Verpackungsmaterial allein nicht ausreichen, um eine Markenverletzung zu verursachen. Der Streit zwischen den zwei Süßwarenherstellern findet damit jedoch noch kein Ende: das Verfahren gegen Milkas „2 Go“- Tafeln ist inzwischen beim BGH anhängig.

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16. Januar 2014

Ritter Sport vs. Stiftung Warentest

Pressemitteilung Nr. 01/14 des LG München vom 13.01.2014, Az.: 9 O 25477/13

Stiftung Warentest darf der Schokolade "Voll-Nuss" von Ritter Sport aktuell nicht mehr die Note „mangelhaft“ erteilen und behaupten, dieser Schokolade sei der chemisch hergestellte Aromastoff Piperonal beigefügt. Damit hat der bekannte Süßwarenhersteller den bisher vor dem LG München I geführten „Schokoladenstreit“ gewonnen. Das Testinstitut darf künftig nicht mehr behaupten, das Zutatenverzeichnis der Nussschokolade sei unter Verwendung der Deklaration „natürliches Aroma“ irreführend.

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11. April 2012

Ritter Sport vs. Milka

Urteil des OLG Köln vom 30.03.2012, Az.: 6 U 159/11 Zwischen der „Ritter Sport“-Schokolade und den „Milka“-Doppelquadraten besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Großteil der Verbraucher erkenne in einer quadratisch verpackten Schokoladentafel zwar eine solche der Marke „Ritter“ bzw. „Rittersport“. Gleichzeitig wird der Gesamteindruck der Konsumenten aber nicht durch die Form, sondern vielmehr durch die farbliche Gestaltung und den Schriftzug „Milka“ bestimmt, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht in Betracht kommt.

Update: Die Entscheidung wurde nicht rechtskräftig, das Verfahren ist aktuell beim BGH anhängig, Az.: I ZR 63/12.
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