Bezeichnungen eines Rechtsanwalts
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.04.2008, Az.: I-20 U 122/07
Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt zu einer Berufsgruppe angehörig, deren Voraussetzungen er nicht erfüllt, benutzt er diese Bezeichnung in irreführender Weise. Dabei ist es nicht relevant, ob die Bezeichnung in irgendeiner Weise gesetzlich geschützt ist, maßgeblich kommt es darauf an, dass der Verkehr an diese gewöhnt ist.
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Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt zu einer Berufsgruppe angehörig, deren Voraussetzungen er nicht erfüllt, benutzt er diese Bezeichnung in irreführender Weise. Dabei ist es nicht relevant, ob die Bezeichnung in irgendeiner Weise gesetzlich geschützt ist, maßgeblich kommt es darauf an, dass der Verkehr an diese gewöhnt ist.