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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Rechtliche Betreuung“

08. Juli 2010

Werbung mit „rechtlicher Betreuung“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.04.2010, Az.: 6 U 30/10 Wirbt ein Betreuer mit der im Gesetz vorgesehenen Angabe "Rechtliche Betreuung", so ist die Werbung dann nicht als irreführend einzustufen, wenn dabei zugleich ein Berufsabschluss mitgeteilt wird, der nicht auf die Erbringung einer umfassenden Rechtsberatung hinweist, wie beispielsweise die Bezeichnung "Dipl.-Sozialarbeiter und Heilpraktiker".
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