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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

28. April 2015

Werbung für Staubsauger: isolierte Aussage „Beste Saugleistung“ kann irreführend sein

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Urteil des OLG Köln vom 25.07.2014, Az.: 6 U 47/14

Wird ein Werbevergleich zwischen Staubsaugern laut einer in einem Werbefilm enthaltenen Aussage „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ durchgeführt und beaufsichtigt tatsächlich aber lediglich ein Gerichtsvollzieher den Test, so ist die Aussage irreführend. Gleiches gilt für die Werbung mit dem Slogan „Beste Saugleistung“ in einem Werbeprospekt, wenn dieser Slogan in keinem Zusammenhang mit dem vergleichenden Werbevideo steht. Eine solche isolierte Spitzenstellungsbehauptung ist nämlich nur dann zulässig, wenn das Produkt allen ähnlichen Produkten in jedem Aspekt überlegen ist.

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22. April 2015

Zur Werbeaussage, Becel pro.activ könne den Cholesterinwert um circa 23 % senken

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Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2015, Az.: 315 O 283/14

Bei der Werbung für eine Halbfettmargarine mit der Aussage „Mit ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und Becel pro.activ konnte ich meinen Cholesterinwert von 275 auf 211 mg/dl senken“, handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, für die nach der Health-Claims-VO eine Zulassung nötig ist. Für den Verbraucher ist aus der Anzeige nämlich nicht ersichtlich, dass sich die Verbesserung des Gesundheitszustandes auf das aus drei Komponenten bestehende Programm bezieht, vielmehr rechnet er den Erfolg allein dem beworbenen Produkt zu.

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22. April 2015

Wettbewerbswidrige Wiederholung eines Auftrags zur Rufnummernportierung

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2014, Az.: I-15 U 56/14

Übermittelt ein Telekommunikationsunternehmen an einen Konkurrenten einen zweiten Auftrag zur Rufnummernportierung, obwohl der Kunde seine Kündigung beim vorherigen Anbieter zurückgenommen hat und die Übertragung seiner Rufnummer nicht erneut beantragt hat, so handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung. Es liegt hierbei ein Fall des unzulässigen Abfangens von Kunden des vorherigen Anbieters vor.

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22. April 2015

Scoring kann rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.04.2015, Az.: 24 U 82/14

Die Bewertung eines Unternehmens durch eine Ratingagentur muss gemäß § 28 b BDSG auf nachweisbar erheblichen Daten auf Grundlage eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens beruhen. Die Agentur muss sich beim Scoring also auf eine ausreichende Tatsachengrundlage stützen und so eine sachliche Basis für ihr Scoring schaffen. Tut sie dies nicht, so greift die Bewertung rechtswidrig in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Unternehmens ein.

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22. April 2015

Verstößt Betreiber einer Verkaufsplattform gegen Wettbewerbsrecht, haftet anbietender Händler

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Urteil des LG Arnsberg vom 22.01.2015, Az.: 8 O 104/14

Das Werben für ein Produkt mithilfe eines TÜV-Zertifikats ist irreführend, wenn das Siegel zum Zeitpunkt der Schaltung der Werbung tatsächlich noch gar nicht vergeben war. Für diese Irreführung haftete das Unternehmen als mittelbarer Störer, das den Betreiber einer Internetplattform beauftragt, das Produkt anzubieten, da es insoweit Prüfpflichten treffen. Wird durch die Wahrnehmung dieser Prüfpflichten die Irreführung nicht verhindert, ist es dem Unternehmen zumutbar, von geschäftlichen Kontakten mit dem Beauftragten Abstand zu nehmen, selbst wenn dieser Marktführer ist.

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15. April 2015

Dienstvertragliche Einordnung einer „Internetagentur-Flatrate“

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Urteil des LG Köln vom 20.02.2015, Az.: 12 O 186/13

Bei einem Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“, die den Aufbau einer Internetpräsenz zum Inhalt hat und eine monatliche Pauschalvergütung vorsieht, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dafür sprechen neben der Vergütungsvereinbarung, dem jährlichen Zeitkontingent und der Bezeichnung als „Rahmenvertrag“ die im Einzelnen vereinbarten Leistungen. Selbst wenn beispielsweise die Erstellung einer Website dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist, so rechtfertigt die Laufzeit des Vertrages, die zumeist erheblich über die Erstellungszeit hinaus geht, eine Einordnung als Dienstvertrag.

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15. April 2015

Kein Online-Handel mit Bio-Produkten ohne Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle

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Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2014, Az.: 14 U 201/13

Gemäß der EG-Öko-Verordnung trifft einen Verkäufer von Bio-Produkten die Pflicht, sich der Kontrolle einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterziehen. Unternehmer, die ihre Waren direkt an Verbraucher abgeben, können von dieser Pflicht befreit werden. Direkt meint dabei eine unmittelbare Übergabe der Waren unter Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers, da der Verbraucher nur so die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob die Produkte im Einklang mit den Öko-Anforderungen behandelt werden. Die Ausnahmeregelung kann daher niemals einen Online-Versandhandel betreffen.

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14. April 2015

Unzulässige nährwertbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

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Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015, Az.: 6 U 170/14

Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel laut Bezeichnung „Vitalstoffe“, so handelt es sich bei diesem Begriff um eine nährwertbezogene Angabe. Diese suggeriert dem Verbraucher, dass das beworbene Produkt positive Nährwerteigenschaften besitze, die zur Erhaltung der Vitalität beitrügen. Sofern die Angabe nicht den in der Health-Claims-Verordnung (Verordnung Nr. 1924/2006) festgelegten Bedingungen entspricht, ist sie unzulässig.

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27. März 2015

Unzulässiger Hinweis auf bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

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Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 157/13

Ein Mahnschreiben eines Inkassoinstituts, das einen Hinweis auf die Pflicht zur Meldung an die SCHUFA enthält, begründet die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung des Verbrauchers, der dem Zahlungsverlangen aus Furcht vor einem SCHUFA-Eintrag auch dann nachkommt, wenn Einwendungen bestehen. Der Hinweis auf die Mitteilung stellt eine unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher dar und ist somit unzulässig, sofern er nicht klarstellt, dass ein Bestreiten durch den Schuldner selbst ausreicht, um die Datenübermittlung zu verhindern.

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25. März 2015

Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ ohne akademische Ausbildung ist irreführend

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Urteil des LG Wuppertal vom 12.12.2014, Az.: 15 O 7/14

Die Verwendung des Begriffs „Diplom-Golflehrer“ zu Werbezwecken ohne eine entsprechende akademische Ausbildung ist irreführend und somit nach §§ 8 I, 3 Nr.1, 3, 5 II Nr.3 UWG zu unterlassen. Bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde durch die Verwendung des Begriffs „Diplom“, die Vorstellung einer besonderen Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium erweckt. Eine solche Titelführung begründet ein erhöhtes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten, den Ruf und die Zuverlässigkeit der entsprechenden Person, welches ohne die entsprechende akademische Ausbildung nicht zwangsläufig garantiert werden kann. Dabei ist es unerheblich, dass ein mit dem Golfsport vertrauter Interessent weiß, dass die Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ in Golfkreisen üblicherweise verwendet wird, um entsprechende Golffortbildungen und Qualifikationen zu bewerben, da der Großteil der angesprochenen Verkehrskreise nicht mit den Besonderheiten im Golfgeschäft vertraut ist und hinter dem Begriff „Diplom“ eine akademische Ausbildung vermutet.

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