Inhalte mit dem Schlagwort „Pressemitteilungen“
Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV
Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10
Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.Kopie nein – Assoziation ja
Pflicht zur Angabe der Garantiebedingungen gilt nur für vertragliche Garantieerklärung, nicht für Werbung mit Garantien
ICE: Bundesgerichtshof zum Zitat im Geschmacksmusterrecht
Pressemitteilung Nr. 57/2011 zum Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: I ZR 56/09
Rechte aus einem Geschmacksmuster können gemäß § 40 Geschmacksmustergesetz unter anderem dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie dem Zwecke eines Zitats dienen. Allerdings setzt – so der Bundesgerichtshof – die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung voraus, dass das Muster als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden dient. Das ist nicht der Fall, wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters lediglich einem Werbezweck dient.Werbung einer unabhängigen Kfz-Reparaturwerkstatt mit VW-Bildmarke ist unzulässig
Wirbt eine unabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen mit der Bildmarke eines bekannten Automobil-Herstellers („VW“), liegt hierin ein Markenverstoß. Die Beklagte kann sich auch nicht auf markenrechtliche Schutzrechtsschranken berufen, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann und nicht auf das Bildzeichen angewiesen ist. Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung für die Praxis.
Werbung mit „Einführungsrabatt“ kann wettbewerbswidrig sein
Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit „Marktführer“ werben
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 17.02.2011, Az.: I-20 U 116/10
Ein Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit der Bezeichnung "einer der Marktführer" werben. Eine entsprechende Werbung ist schon deshalb unzulässig, weil die Tätigkeit eines Ghostwriters im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten eine verbotene Dienstleistung darstellt. Dies gilt auch wenn innerhalb des Angebots darauf hingewiesen wird, dass die Erstellung lediglich für wissenschaftliche Übungszwecke zu verwenden ist und an einer Hochschule nicht als eigene Arbeit ausgegeben werden darf.Nachweis einer Einwilligung zu Werbeanrufen
Pro7 muss Werbeeinnahmen für „Bimmel-Bingo“ in der Sendung „TV-total“ abführen
Pressemitteilung Nr. 31/10 des OVG Berlin-Brandenburg zum Urteil vom 02.12.2010, Az.: 11 B 35.08
Der Sender Pro7 muss die in den Jahren 2001 und 2002 mit den unzulässig ausgestrahlten Sendungen "Bimmel-Bingo" im Rahmen von "TV-total" erzielten Werbeeinnahmen an die Landesmedienanstalten abführen.