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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Pressemitteilungen“

06. Dezember 2010

Verbot für Tabakwerbung auch bei Imagewerbung

Pressemitteilung Nr. 225/2010 des BGH zum Urteil vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09 Neben dem bereits vorherrschenden Verbot, für Zigaretten und Tabak im Allgemeinen zu werben, untersagte der BGH nun auch die bloße Imagewerbung für ein Tabakunternehmen. Auch wenn nicht direkt für die Produkte eines Tabakherstellers geworben wird und nur auf das Unternehmen selbst Bezug genommen wird, ist hierin eine wettbewerbswidrige und somit unzulässige Werbung zu sehen. Die dem Tabakkonsum innewohnenden Gefahren dürfen auch nicht mit bloßer Imagewerbung verharmlost werden.
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29. Juli 2010

Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals

Pressemitteilung Nr. 57/2010 des BVerwG vom 24.06.2010, Az.: 3 C 30.09, 3 C 31.09

Apothekenterminals, mit denen Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben werden, sind unzulässig. Es genügt nicht den gesetzlichen Dokumentationspflichten, wenn der Kunde lediglich über Videotelefonie mit dem Apotheker in Kontakt tritt und das Rezept nur mittels einscannen via Bildschirm vom Apotheker kontrolliert wird oder die Betreuung des Automaten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten an ein Servicecenter abgegeben wird.
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25. Juni 2010

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07

Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]
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16. Juni 2010

„Tschüss Bauch!“ – Irreführende Werbung mit Schlankheitsgürtel

Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 02.06.2010, Az.: 22 O 514/10
Ein Fitnessstudio warb in Printmedien mit einem Trainingsgürtel „Slim Belly“, der „8,6 cm weniger Bauchumfang in vier Wochen“ bescheren soll. In der Kampagne wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Ausdauertraining erforderlich ist. Auch im Verfahren konnte die Studiobetreiberin die alleinige Wirkung des Gürtels nicht nachweisen, so dass die Werbung daher irreführend ist.
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09. Juni 2010

Magna/Karmann – Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss von Cabriodach-Herstellern

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 26.05.2010

Das Bundeskartellamt hat nach einer viermonatigen Prüfung den Erwerb der insolventen europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den kanadischen Automobilzulieferer Magna untersagt. Durch einen Zusammenschluss würden europaweit nur noch zwei große Anbieter von Cabrio-Dachsystemen existieren und ein Binnenwettbewerb zwischen den nahezu gleich starken Unternehmen sehr unwahrscheinlich werden. "Den Preis dafür würde am Ende der Verbraucher in Form von höheren Preisen zahlen müssen", so der Präsident des Bundeskartellamtes.
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09. Juni 2010

Untersagung der Fusion Springer/ProSieben/Sat.1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 114/2010 des BGH zum Urteil vom 08.06.2010, Az.: KVR 4/09 Der geplante Zusammenschluss der Axel Springer AG und der Fernsehsender ProSieben/Sat.1 wurde Anfang 2006 vom Bundeskartellamt untersagt. Die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof entschieden nun in einem aktuellen Beschluss, dass das Bundeskartellamt den geplanten Zusammenschluss zu Recht untersagte, da ein solches Vorhaben die marktbeherrschende Stellung der beiden Unternehmen auf dem bundesweiten Markt für das Angebot von Werbezeiten in Fernsehprogrammen verstärkt hätte.
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29. April 2010

Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig

Pressemitteilung Nr. 92/2010 zum Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 23/08

In einem Werbeprospekt enthaltene Angaben sind für den Reiseveranstalter gemäß § 4 Abs. 2 BGB-InfoV bindend. Preisanpassungen vor Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sich der Veranstalter diese im Prospekt für den Kunden deutlich zu erkennen vorbehält. Eine flexible Preisanpassung mit Hilfe eines "tagesaktuellen Preissystems", mit dem sich der Reiseveranstalter Flughafenzu- und -abschläge von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält sind zulässig und verstoßen nicht gegen geltenden Preisrecht.
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23. April 2010

Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig

Pressemitteilung Nr. 85/2010 des BGH zum Urteil vom 22.04.2010, Az.: I ZR 29/09

Ein Grabmalhersteller oder -händler darf nach Kenntniserlangung eines Todesfalles auf postalischem Wege für seine Produkte werben. Jedoch muss der Unternehmer eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt in einem aktuellen Urteil, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für ein solches Werbeschreiben an die Hinterbliebenen ausreicht, damit die Werbung keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt.
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01. April 2010

B2C – Unter Ausschluss der Gewährleistung?

Pressemitteilung des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 34/08

Richtet sich ein Angebot eines gewerblichen Verkäufers bei eBay auch an Verbraucher, so ist ein Angebot, welches die Mängelgewährleistung ausschließt, wettbewerbswidrig. Zugleich stellte der BGH klar, dass auch unzulässige AGB-Klauseln durch Mitbewerber abgemahnt werden können.
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01. April 2010

„Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ zulässig

Pressemitteilung des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 75/08

Die Werbung mit der Aussage "Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst nach Auffassung des I. Zivilsenats des BGH die Kaufentscheidung des Verbrauchers nicht in unsachlicher Weise. Dementsprechend konnten die Richter in Abkehr von den Entscheidungen der Vorinstanzen auch keinen Wettbewerbsverstoß feststellen. Auch wenn die Vergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gelte, werde der mündige Verbraucher aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentscheidungen treffen.
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