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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Preisangabenverordnung“

25. September 2012

Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot

Urteil des BGH vom 12.03.2012, Az.: I ZR 111/11 a) Die Vorschrift des § 5 PAngV stellt für in Deutschland ansässige Dienstleistungserbringer eine mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 PAngV stellt eine Ausnahmevorschrift zu der für Dienstleistungserbringer in § 5 Abs. 1 PAngV aufgestellten Verpflichtung dar, ein Leistungsverzeichnis vor Ort auszuhängen. c) Im Rahmen des § 5 Abs. 2 PAngV spielt es keine Rolle, ob das Preisverzeichnis unmittelbar in körperlicher Form vorgelegt oder auf einem Bildschirm abgerufen werden kann. Das Verzeichnis muss dem jeweiligen Kunden auch nicht unmittelbar zugänglich sein.
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06. August 2012

Fehlende Grundpreisangabe ist keine Bagatelle

Urteil des OLG Hamm vom 09.02.2012, Az.: I-4 U 70/11 Wird im Angebot von flüssigen Waren der Grundpreis pro 100 Milliliter nicht angegeben, liegt eine spürbare Irreführung des Verbrauchers vor, die über das Maß der Geringfügigkeit deutlich hinaus geht.
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07. April 2011

Werbeanzeige für Goldankauf „bis zu 24 € je Gramm“ nicht wettbewerbswidrig

Beschluss des LG Kiel vom 28.07.2010, Az.: 14 O 32/10

Der Betreiber eines Pfandhauses darf mit dem Slogan "Wir zahlen Ihnen bis zu 24 € je Gramm Gold" werben. Eine solche Werbung ist weder irreführend, noch verstößt sie gegen die Preisangabenverordnung. Die Verpflichtung zur Preisangabe kommt nicht zur Anwendung, da keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, sondern lediglich aufgefordert wird, sein Gold zum Verkauf anzubieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot liegt nicht vor, da durch den Zusatz "bis zu" hinreichend ersichtlich ist, dass der genannte Preis nicht für jede Art von Gold gezahlt wird, sondern nur für solches der höchsten Reinheitsstufe.
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11. November 2010

Zur Zulässigkeit von Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 99/08

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen. Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen.
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03. Februar 2010

Preisangaben im Internet

Urteil des LG Bonn vom 22.12.2009, Az.: 11 O 92/09

Die Preisangabenverordnung legt Unternehmern, die an Letztverbraucher Waren oder Leistungen im Fernabsatzverkehr anbieten, gewisse Anforderungen hinsichtlich der Preisangaben auf. Darunter fällt unter anderem auch die Angabe, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Bei bloßen Beispielangaben ("z.B. ab ...€") für Leistungen oder Waren genügt es aber, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer im späteren Verlauf der Kommunikationsprozesse mit dem Verkäufer, aber vor der Kaufentscheidung, erfährt.
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13. Oktober 2009

0,00 Grundgebühr – Umsonst telefonieren?

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 14/07

Die Blickfangwerbung eines Telekommunkationsanbieters einen scheinbar kostenlosen Telekommunikationsvertrag anzubieten und lediglich im "Kleingedruckten" auf weitere folgende Kosten hinzuweisen, verstößt gegen die Preisangabenverordnung und ist somit irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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20. Juli 2009

Auflistung der Versandkosten bei Preissuchmaschinen

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler bei Einstellung ihrer Produkte in sogenannte Preissuchmaschinen auch die Versandkosten anzugeben haben. Sonst verstoßen sie gegen Preisangabenverordnung.
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10. Juni 2009

T-Mobile – XtraPac

Urteil des BGH vom 05.11.2008, Az.: I ZR 55/06

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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