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Inhalte mit dem Schlagwort „Preisangabe“
27. Juni 2013
Urteil des OLG Stuttgart vom 06.12.2012, Az.: 2 U 94/12
Der Gesamtendpreis einer Dienstleistung muss immer dann bei Vertragsschluss angegeben werden, wenn er bereits im Voraus bestimmbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Endpreis lediglich von der Zahl der Werbeträger und der Laufzeitmonaten abhängt, die vor Vertragsschluss vereinbart werden.
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03. Juni 2013
Urteil des OLG Celle vom 21.03.2013, Az.: 13 U 134/12
Eine Preisangabe mit einem "ab-Zusatz" in der Werbung einer Fahrschule ist gem. § 19 FahrlG unzulässig, da allgemein nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Fahrschulkosten für einzelne Fahrschüler tatsächlich sein können. In diesem Rahmen verstößt eine solche "ab-Angabe" gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit.
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25. April 2013
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12
Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
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25. März 2013
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.12.2012, Az.: 6 U 27/10
Eine blickfangmäßig durch eine deutlich größere gelbe Schrift auf rotem Grund jeweils zu zahlende monatliche Rate von 49 € in einem Möbelprospekt , die zudem irreführend als „Lieferpreis“ bezeichnet wird, verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der tatsächlich zu zahlende Endpreis deutlich kleiner in schlecht lesbarer Schrift dargestellt wird, wobei der Endpreis nochmals in einem deutlich kleineren Schriftbild dargestellt wird als die darüber in dem weiß unterlegten Textfeld angegebene Zahl der Monatsraten.
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19. März 2013
Urteil des OLG Köln vom 30.11.2012, Az.: 6 U 114/12
Preisangaben können in einer Fußnote mitgeteilt werden, sofern diese Informationen am Blickfang teilhaben und deutlich lesbar sind. Ein Werbeplakat, das auf dem Gehweg positioniert ist und am unteren Rand die Fußnote enthält und sich damit wenige Zentimeter über der Bodenfläche befindet, ist nicht im preisangabenrechtlichen Sinne leicht erkennbar und deutlich lesbar. Die Plakatwerbung ist damit wettbewerbswidrig, da die Fußnote für den Betrachter nicht aus dem Stand lesbar und zudem in sehr kleiner Schrift angebracht ist.
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04. März 2013
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2012, Az.: 12 O 301/12
Beim Online-Angebot von Ferienwohnungen darf die Endreinigung nicht als Position extra geführt werden, sondern muss vielmehr im Tagespreis eingerechnet sein. Wird die Reinigung dagegen mit „EUR 10.- pro Person und mindestens EUR 50.-“ angegeben, die zusätzlich zum Tagespreis zu bezahlen ist, untergräbt dies in wettbewerbswidriger Weise das Gebot der Preisklarheit und -wahrheit.
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25. Januar 2013
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 28.12.2012, Az.: 24 C 166/12
Wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe "0,00 Euro Paketpreis" geworben, darf dem Kunden keine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Zusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit" ist aufgrund seines mehrdeutigen Regelungsgehaltes unwirksam.
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17. Dezember 2012
Urteil des BGH vom 28.06.2012, Az.: I ZR 110/11
Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet werden müssen (hier: Pizza), auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen verpackter Waren (hier: Bier, Wein oder Eiscreme) zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben.
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26. November 2012
Urteil des KG Berlin vom 04.09.2012, Az.: 5 U 103/11
Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Anbieter von Waren gegenüber Verbrauchern ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Endpreisen bewerben. Ein Autohändler, der ein Auto zu einem bestimmten Preis bewirbt und lediglich mittels Sternsymbol darauf hinweist, dass zusätzlich weitere "Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten" anfallen, handelt zuwider dieser Endpreisangabenpflicht. Dieser Wettbewerbsverstoß ist auch keine Bagatelle.
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25. September 2012
Urteil des BGH vom 12.03.2012, Az.: I ZR 111/11
a) Die Vorschrift des § 5 PAngV stellt für in Deutschland ansässige Dienstleistungserbringer eine mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.
b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 PAngV stellt eine Ausnahmevorschrift zu der für Dienstleistungserbringer in § 5 Abs. 1 PAngV aufgestellten Verpflichtung dar, ein Leistungsverzeichnis vor Ort auszuhängen.
c) Im Rahmen des § 5 Abs. 2 PAngV spielt es keine Rolle, ob das Preisverzeichnis unmittelbar in körperlicher Form vorgelegt oder auf einem Bildschirm abgerufen werden kann. Das Verzeichnis muss dem jeweiligen Kunden auch nicht unmittelbar zugänglich sein.
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