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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Preisangabe“

01. April 2014

Spielekonsole für EUR 49,90 – mit verstecktem Haken

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2013, Az.: I-20 U 92/13

Das Bewerben einer hochwertigen Spielekonsole zum sehr günstigen Preis, versehen mit dem Hinweis „mit MobileInternet Starter“ ist irreführend, da dem potenziellen Kunden nicht sofort klar gemacht wird, dass man mit dem Kauf einen Mobilfunk-Datentarif für 2 Jahre abschließen muss. Der Hinweis für sich könnte auch anders, z.B. als technische Zusatzausstattung verstanden werden. Eine im Bestellvorgang erfolgte Aufklärung ändert daran nichts – die Lockwirkung und damit Irreführung der Kunden bleibt bestehen.

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28. März 2014

Abmahnung wegen Werbung ohne MwSt. – Spende an gemeinnützige Organisation kein mögliches Vertragsstrafeversprechen

Urteil des LG Köln vom 22.08.2013, Az.: 33 O 292/12

1. Einem Vertragsstrafeversprechen fehlt es an Ernstlichkeit, wenn der Gläubiger die Vertragsstrafe spenden soll. Durch diese Auflage ist das Versprechen gerade nicht uneingeschränkt – und genügt damit nicht den strengen Anforderungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.

2. Auch der Hersteller von Produkten, der nie direkt an Endverbraucher, sondern nur an Zwischenhändler verkauft, darf in seiner Werbung keine netto-Preise ausschildern.

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20. März 2014

Endpreis bei Onlinebuchung eines Hotels muss Tourismusabgabe enthalten

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 172/13

Eine Abgabe wie eine Tourismussteuer muss im Übernachtungsgesamtpreis angegeben werden, sofern ein Hotelbetreiber jene auf seine Gäste abwälzt. Da es sich gerade um keine optionale Zusatzleistung für die Gäste handelt, ist eine solche Abgabe ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne der PAngV, sodass eine Nennung im Endpreis bei einer Online-Buchung zwingend erforderlich ist.

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11. März 2014

Keine Irreführung bei eingeschränkter Preisgarantie

Urteil des OLG Bamberg vom 26.02.2014; Az.: 3 U 164/13

Die Werbung mit eingeschränkter Preisgarantie ist zulässig, wenn darauf verwiesen wird, auf welche Bestandteile des Preises sich diese Werbung bezieht. Auch ist es nicht erforderlich, den prozentualen Anteil der variablen Preisbestandteile im Verhältnis zum Gesamtpreis anzuführen.

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10. März 2014

DER NEUE

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 123/12

a) Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

b) Der bis zum Jahr 2005 im Falle von Preisempfehlungen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 GWB aF kartellrechtlich vorgeschriebene Begriff "unverbindlich empfohlener Preis" kennzeichnet die Unverbindlichkeit einer Preisempfehlung eindeutig. Eine in dieser Hinsicht bestehende Irreführung ist daher rechtlich nicht schutzwürdig.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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04. März 2014

Preisangaben müssen die Versand- und Verpackungskosten nicht enthalten

Urteil des LG Oldenburg vom 12.9.2013, Az.: 15 O 235/13

Eine Preisangabe muss zunächst nicht die anfallenden Versand- und Verpackungskosten beinhalten, da es Verbrauchern allgemein bekannt ist und diese damit rechnen, dass bei einem Versandhandel üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Einer Bezeichnung dieser Kosten als „Bearbeitungsgebühr“ stehen dabei keine grundsätzliche Bedenken entgegen. Es ist zudem ausreichend, dass die Höhe der Kosten erst am Ende der Bestellung berechnet wird, da diese je nach Größe und Umfang des bestellten Produkts variieren.

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14. Februar 2014

Wettbewerbswidriger Werbegutschein für Anti-Aging-Behandlung

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.08.2013, Az.: 38 O 6/12 U.

Eine Werbung für eine Anti-Aging-Behandlung mit der Angabe "99.-- statt 350,-- €" und mit einer auf 12 Monate beschränkten Gültigkeit des Gutscheins verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da die Preisangabe gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstößt und die Zeitangabe irreführend und unlauter ist, weil die Verjährungsfrist tatsächlich drei Jahre beträgt. Auch das Fehlen der Identitätsangabe des Anbieters in der Werbung ist als Irreführung durch Unterlassen wettbewerbswidrig, da diese Angabe eine wesentliche Information für angesprochene Verbraucher darstellt.

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23. Januar 2014

Preisangaben bei Fachmesse nicht erforderlich

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.11.2013, Az.: 6 W 111/13

Aussteller einer Leistungsschau sind nicht verpflichtet, ihre gezeigten Produkte mit einer Preisangabe zu versehen. Dies gilt auch für Fachmessen, welche an besonderen Tagen ebenfalls für Verbraucher geöffnet sind. Auch wenn Aussteller vereinzelt auf Kaufangebote der Besucher hin in Verhandlungen treten, begründet dies keine Pflicht zur Auszeichnung der Preise im Sinne der Preisangabenverordnung.

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28. November 2013

Zulässige Werbung mit „bis zu“-Preisangaben beim Goldankauf

Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2013, Az.: 4 U 156/12 Eine Werbeaussage mit einer "bis zu"‘-Preisangabe beim Goldankauf wird nicht automatisch dahingehend verstanden, dass jeder Legierungsgrad des Goldes mit der Höchstgrenze angekauft wird. Eine Irreführung der Verbraucher käme daher nur dann in Betracht, wenn durch diese Werbung bei ihnen ein unrichtiger Eindruck der Preisbildung entstehen würde, der von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
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