Inhalte mit dem Schlagwort „Preisangabe“
Urteil des OLG Köln vom 04.06.2010, Az.: 6 U 11/10
Wird ein Produkt beworben, das nur gekoppelt mit einem Zweiten erhältlich ist, muss dies in der Werbung deutlich gemacht werden. Fehlt der Hinweis auf das weitere Produkt und die damit verbundenen Kosten oder ist dieser nur schlecht lesbar in einer Fußnote dargelegt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn der Kunde erwarte – ohne einen zusätzlichen deutlichen Hinweis - nicht, dass er zum beworbenen Produkt noch einen Weiteren erwerben muss. Er wird vielmehr in die Irre geführt und auch der Preis für das zusätzlich zu erwerbende Produkt hierbei nicht ausreichend kenntlich gemacht.
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„Heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbsgemäß
Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 75/08
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.Werbung mit Stattpreisen ohne Erläuterung zulässig
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2010, Az.: I-20 U 28/10
Die Werbung mit Statt-Preisen im eigenen Online-Shop ist auch dann zulässig, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, auf welchen Preis sich der durchgestrichene Preis bezieht. Ein Verbraucher ist solche Preiswerbungen gewohnt und versteht unter dem „Statt“-Preis den Preis, den der Händler früher selbst für den Artikel forderte. Ein Wettbewerbsverstoß liegt damit nicht vor.
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„Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“
Urteil des LG Osnabrück vom 02.06.2009, Az.: 18 O 106/09
Die Werbeaussage, dass man die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands sei, ist eine Alleinstellungsbehauptung. Der Verbraucher wird trotz der Beschränkung "wahrscheinlich" davon ausgehen, dass die Apotheke auch wirklich die günstigste Apotheke gegenüber der inländischen Konkurrenz ist. Sind die Preise jedoch überhaupt nicht niedriger angesetzt als die der Konkurrenz, sondern bezieht sich lediglich auf einen Paketpreis eines bestimmt zusammengesetzten Warenkorbes, ist eine solche Werbeaussage irreführend und somit wettbewerbswidrig.Gesamtpreisangabe muss anfallende Buchungsgebühren beinhalten
Urteil des LG Düsseldorf vom 03.02.2010, Az.: 12 O 173/09
Ein Online-Reiseportal muss als Vermittler von Flügen den Gesamtpreis eines Fluges inklusive aller anfallenden Buchungsgebühren ausweisen, sofern der Preis als „Gesamtpreis“ angegeben wird. Ein entsprechender kleiner Sternchenvermerk ist nicht ausreichend, sofern dieser die Gebühren nicht transparent konkretisiert.
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Ein Online-Reiseportal muss als Vermittler von Flügen den Gesamtpreis eines Fluges inklusive aller anfallenden Buchungsgebühren ausweisen, sofern der Preis als „Gesamtpreis“ angegeben wird. Ein entsprechender kleiner Sternchenvermerk ist nicht ausreichend, sofern dieser die Gebühren nicht transparent konkretisiert.
„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss
Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07
Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...Unzutreffende Werbung mit Preisnachlass wegen totaler Geschäftsaufgabe wettbewerbswidrig
Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 159/09
Die Werbung für einen Teppichverkauf mit einem Discount von bis zu 75% ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn durch die Reklame eine "totale Geschäftsaufgabe" im Rahmen einer "Zwangsverwertung" angepriesen wird, es sich aber in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderweitig beschaffter Ware handelt.
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Die Werbung für einen Teppichverkauf mit einem Discount von bis zu 75% ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn durch die Reklame eine "totale Geschäftsaufgabe" im Rahmen einer "Zwangsverwertung" angepriesen wird, es sich aber in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderweitig beschaffter Ware handelt.
Angabe von Versandkosten ins Ausland
Beschluss des KG Berlin vom 13.04.2010, Az.: 5 W 62/10
Bietet ein Verkäufer einen Versand ins Ausland an, muss dieser noch vor Vertragsschluss über die jeweils anfallenden Versandkosten informieren. Andernfalls liegt ein nach § 3 UWG erheblicher Wettbewerbsverstoß vor. Diese Ansicht vertreten bisher das OLG Hamm und das LG Berlin. Zu einer gegenteiligen Ansicht ist jetzt jedoch das KG Berlin gelangt: Richten sich die Angebote eines kleingewerblichen Händlers hauptsächlich an deutsche Kunden und wirbt dieser auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ und gibt dabei lediglich die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, handelt es sich lediglich um einen Bagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG.Internetwerbung ohne verbrauchsabhängige Preisangabe verboten
Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 164/09
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Gas an Endverbraucher anbietet hat in einer gut wahrnehmbaren Weise den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit anzugeben. Enthalten Internetseiten, die ein Verbraucher zwingend aufrufen muss, um eine Bestellung abzugeben keine solche Preisangabe, so liegt ein Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung und mithin ein Wettbewerbsverstoß vor.
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Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Gas an Endverbraucher anbietet hat in einer gut wahrnehmbaren Weise den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit anzugeben. Enthalten Internetseiten, die ein Verbraucher zwingend aufrufen muss, um eine Bestellung abzugeben keine solche Preisangabe, so liegt ein Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung und mithin ein Wettbewerbsverstoß vor.
Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig
Pressemitteilung Nr. 92/2010 zum Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 23/08
In einem Werbeprospekt enthaltene Angaben sind für den Reiseveranstalter gemäß § 4 Abs. 2 BGB-InfoV bindend. Preisanpassungen vor Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sich der Veranstalter diese im Prospekt für den Kunden deutlich zu erkennen vorbehält. Eine flexible Preisanpassung mit Hilfe eines "tagesaktuellen Preissystems", mit dem sich der Reiseveranstalter Flughafenzu- und -abschläge von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält sind zulässig und verstoßen nicht gegen geltenden Preisrecht.
