Inhalte mit dem Schlagwort „Preisangabe“
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 20.06.2011, Az.: 2-03 O 422/01
Verschickt ein Betriebsinhaber ohne Einverständnis des Empfängers Werbung per Fax, die zudem noch Informationspflichten im Fernabsatz verletzt, und wurden ihm deswegen bereits zwei Ordnungsmittelverfahren auferlegt, so muss er bei einem dritten Verstoß mit einem Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe rechnen. 19 Werbeschreiben kosten den Absender 30.000 Euro.
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Überregionale Klagebefugnis
Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 229/10
a) Der Umstand, dass das Prozessgericht bei begründeten Zweifeln am (Fort)Bestehen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Abs. 4 UKlaG lediglich das Verfahren aussetzen kann, lässt die Notwendigkeit der Prüfung unberührt, ob die Prozessführung im konkreten Einzelfall vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist.
b) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht daran gehindert, auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen.
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Ryanair hat bei Online-Buchung sämtliche Kosten anzugeben
Urteil des KG Berlin vom 09.12.2011, Az.: 5 U 147/10
Die Fluggesellschaft Ryanair hat bei einer online durchgeführten Buchung von Anfang an alle Kosten aufzuführen, die in den Endpreis mit einfließen.Es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn der Verbraucher erst im dritten Buchungsschritt auf die noch weiter anfallenden Kosten, wie eine Bearbeitungsgebühr, hingewiesen wird.
Werbung mit „Festpreis“ kann wettbewerbswidrig sein
Urteil des OLG Hamm vom 08.11.2011, Az.: I-4 U 58/11
Die Werbung mit dem Begriff "Festpreis" ist dann irreführend, wenn ein erheblicher Teil des Gesamtpreises, hier 40%, variabel ist. Es handelt es sich dann gerade nicht mehr um einen "Festpreis", da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, woraus sich der genaue Preis letztendlich zusammensetzt. Ein Sternchenhinweis kann eine Irreführung ausschließen, wenn er seinerseits nicht so unvollständig ist, dass er selbst wieder zu einer Fehlvorstellung der Verbraucher führen kann.Muss immer der Endpreis angegeben werden?
Urteil des KG Berlin vom 26.01.2012, Az: 23 W 2/12
Kann ein Endpreis nicht gebildet werden, so besteht die Verpflichtung, die Kosten auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich zu machen; es müssen die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden. Da es sich bei der Aufgliederung von Preisen durch Nennung von Einzelpreisen oder Preisbestandteilen ebenfalls um Angaben im Sinne der PAngV handelt, muss auch eine (neben dem Endpreis angegebene) Preisaufgliederung den Anforderungen von Preisklarheit und Preiswahrheit genügen. Das steht einer Aufsplittung des Preises für das Mobiltelefon in eine Anzahlung und in monatliche Raten ohne gleichzeitige Angabe der Summe entgegen.
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4.000 Euro Preisvorteil kann irreführend sein
Urteil des OLG Hamm vom 15.12.2011, Az.: I-4 U 31/11
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn mit einer Preisersparnis geworben wird und die Bezugsgröße nicht angegeben wird.
Wer zahlt das Kerosin?
Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10
Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.Frühlings-Special
Urteil des BGH vom 07.07.2011; Az.: I ZR 181/10
Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend.
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10% Geburtstags-Rabatt
Urteil des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09
Werden in der Werbung für eine Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Firmenjubiläums ankündigt, feste zeitliche Grenzen angegeben, muss es sich hieran grundsätzlich festhalten lassen. Es kann auch irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird. Eine irreführende Angabe wird regelmäßig dann vorliegen, wenn das Unternehmen bereits bei Erscheinen der Werbung die Absicht hat, die Rabattaktion zu verlängern, dies aber in der Werbung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt.
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Branchenbuch Berg
Urteil des BGH vom 30.06.2011, Az.: I ZR 157/10
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
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