Unwirksame AGB-Klausel des Reiseveranstalters
Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 31.03.2011, Az.: 14 O 127/09
Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass ein Kunde erst bei einer Preisänderung von mehr als 10% vom Vertrag zurücktreten kann ist unwirksam, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht, das dies bereits ab einer Preisänderung von mehr als 5% vorsieht.
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