Die Wiedereinsetzung eines Patents hat keinen rückwirkenden Einfluss auf unwahre Werbeangaben
Wird ein Produkt (hier: ein Schneeschieber) mit der Angabe "patentiert" oder "geschützt" beworben und ist der Patentschutz in dem beworbenen Zeitraum tatsächlich erloschen (hier: wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr) handelt es sich um eine irreführende Werbung. Die Wiedereinsetzung des Patents hat dabei nicht die Wirkung, dass die nach dem Erlöschen des Patents ursprünglich unwahren Werbeaussagen bezüglich des Patentschutzes rückwirkend wahr werden.